Ein 19-Jähriger aus dem US-Bundesstaat Missouri hat ChatGPT als Beichtstuhl genutzt – und sich damit selbst belastet. Laut einem Polizeibericht gestand er dem KI-Chatbot, auf einem Parkplatz 17 Autos beschädigt zu haben. Er fragte, ob man ihm auf die Spur kommen könne und ob ihm Gefängnis drohe. Der Chatbot riet ihm, nicht weiter darüber zu sprechen – doch der 19-Jährige ignorierte die Warnung, wie der "Spiegel" berichtet.
Der Fall wirft die Frage auf, wie sicher vertrauliche Gespräche mit ChatGPT wirklich sind – und ob Schweizer Strafverfolgungsbehörden Zugang zu privaten Verläufen haben oder ob sie das überhaupt dürfen.
Der Zürcher Anwalt David Vasella, Partner bei Walder Wyss und hat sich auf Datenschutz und IT-Recht spezialisiert, betreibt die Plattform datenrecht.ch, die sich mit rechtlichen Fragen rund um Daten und Technologie befasst. Er erklärt auf Anfrage: "Strafverfolgungsbehörden können nicht direkt auf Daten aus ChatGPT zugreifen." Sie müssten über den Weg der internationalen Rechtshilfe an OpenAI gelangen. Das sei zwar möglich, könne aber dauern. Zwar erlaubt die Schweizer Strafprozessordnung, beweisrelevante Daten zu beschlagnahmen, "doch wenn sich der Inhaber dieser Daten im Ausland befindet, müssen die Behörden den Weg der internationalen Rechtshilfe beschreiten", so Vasella.
Auch US-Behörden könnten grundsätzlich Zugriff verlangen, weil OpenAI ein amerikanisches Unternehmen ist, erklärt der Experte. Solche Zugriffe seien in Rechtsstaaten normal. Dennoch sei das Risiko, dass Schweizer Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich betroffen sind, gering. Vasella mahnt aber zur Vorsicht: "Eine Art KI-Beichtgeheimnis gibt es nicht – und wer ChatGPT im geschäftlichen Umfeld nutzt, sollte keine vertraulichen oder internen Daten eingeben."