Ein nicht alltäglicher Fall beschäftigte Kriminalbeamte in Jena im deutschen Bundesland Thüringen. Nach einem Mietstreit drehte der Vermieter eines 46-Jährigen diesem das Wasser ab. Daraufhin habe sich der Mieter, um weiterhin seiner Körperhygiene frönen zu können, gewaltsam Zutritt zur Wohnung seines Nachbarn verschafft und kurzerhand dessen Dusche benutzt.
Frisch geduscht, kehrte der 46-Jährige anschließend wieder in seine eigene Wohnung zurück. Der Nachbar stellte bei seiner Rückkehr dann Hebelspuren an seiner Wohnungstür fest und verständigte die Polizei. Die Beamten suchten den 46-Jährigen den Angaben zufolge auf und leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs ein.