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Die Lockdown-Regeln für Einkauf von Oster-Geschenken

Click & Collect und das B2B-Geschäft retten Ostern. Spielzeug & Co. darf nach vorhergehender Bestellung im Shop abgeholt werden.

Heute Redaktion
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Das Osterfest ist gerettet. Der Handel rechnet dennoch mit einem fetten Minus.
Das Osterfest ist gerettet. Der Handel rechnet dennoch mit einem fetten Minus.
Getty Images/iStockphoto

"Geschäfte, die ab 1. April wegen des Lockdowns wieder schließen müssen, können ihre Waren zumindest per Click & Collect verkaufen und auch der B2B-Verkauf bleibt weiterhin möglich", sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). So können Kundinnen und Kunden zum Beispiel Ostergeschenke im Spielzeug-, Blumen- oder Papierfachgeschäft online oder telefonisch bestellen und dann abholen.

Damit ist zumindest das Osterfest gerettet. Für den Handel ist diese Lösung jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, warnt Trefelik.

Dickes Umsatzminus

"Die Lage für die vom Lockdown betroffenen Betriebe ist dennoch dramatisch", so der Handelssprecher. "Die Unternehmen werden unter diesen restriktiven Bedingungen nur einen Bruchteil des üblichen Osterumsatzes machen können." Das sei insofern ein drastischer Einschnitt, als Ostern nach Weihnachten der zweitwichtigste Kaufanlass für die Konsumentinnen und Konsumenten ist. Ohne die Möglichkeit, direkt in den Geschäften zu gustieren, sei ein dickes Umsatzminus vorprogrammiert – und das, nachdem die Geschäftslokale heuer bereits wochenlang geschlossen waren. Trefelik: "Die Branche liegt bereits am Boden und bekommt nun einen weiteren Tritt."

In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen verstehe man natürlich die Notwendigkeit für verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dass das Schließen der Handelsgeschäfte dafür hilfreich ist, sei allerdings zu bezweifeln. Tatsächlich gibt keine Analysen, die auf nennenswerte Ansteckungen im Handel hindeuten würden. Die meisten Kundinnen und Kunden sind nur so kurz in den Geschäften, dass eine Ansteckung kaum stattfinden kann. Außerdem werden in den Geschäftslokalen seit Beginn der Pandemie umfangreiche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen getroffen und eingehalten.

Selbsttests anerkennen

Kritisch äußert sich Trefelik gegenüber den geplanten Eintrittstests im Handel: "Eintrittstests im Handel sind ein Quasilockdown." Dadurch würde der sogenannte Einkaufsbummel, der einen großen Teil der Umsätze ausmache, wegfallen. "Bei Eintrittstests werden nur noch Zieleinkäufe erledigt. Die schon jetzt mauen Umsätze werden in den Keller rasseln. Wenn kein Weg daran vorbeiführt, dass Handelsgeschäfte nach dem Lockdown nur mit negativem Corona-Test betreten werden dürfen, dann müssen zumindest auch die Selbsttests anerkannt werden."