Coronavirus

Neuer Knalleffekt zum Abhol-Aus in Handel und Gastro

Das Abholen von vorbestellten Speisen und Produkten bleibt im Lockdown erlaubt. Im Entwurf fehlte der Passus, nach einer "Heute"-Story ist er drin.

Michael Rauhofer-Redl
Teilen
Das Abholen von Speisen soll im Oster-Lockdown nun doch gestattet sein.
Das Abholen von Speisen soll im Oster-Lockdown nun doch gestattet sein.
Daniel González / Westend61 / picturedesk.com

Große Verwirrung um das "Click & Collect"-Modell in der Gastronomie und im Handel. Laut dem Verordnungsentwurf, der "Heute" noch am Sonntag zugespielt wurde, wäre eine Abholung, etwa von Speisen oder Waren, im Oster-Lockdown ab 1. April nicht mehr vorgesehen gewesen. Ein entsprechender Passus, der Unternehmen bei früheren Lockdowns stets die Möglichkeit explizit einräumte, fehlte in der Verordnung. Große Aufregung war die Folge.

Nicht mit ÖVP abgesprochen

Wie "Heute" am Montag erfuhr, reagiert das Gesundheitsministerium nun offenbar auf Kritik an dem harten Schritt, der auch nicht mit dem Koalitionspartner ÖVP abgesprochen war. Für die ohnehin schon gebeutelten Branchen des Handels und der Gastronomie gibt es nun die Entwarnung und gute Nachrichten. Nach heftigem Gezerre um diesen Punkt wird in letzter Sekunde offenbar noch einmal juristisch nachgebessert. Wie schon bislang dürfen Kunden Speisen in ihrem Lieblingsrestaurant bestellen und diese dann vor Ort abholen, wird beruhigt.

An ein Versehen glauben Insider nicht. Das Abhol-Aus war auf Drängen der Experten im Lockdown-Gipfel paktiert worden – um die Mobilität im Lockdown einzuschränken. Die Wirtschaft jedenfalls ging auf die Barrikaden, die ÖVP zog die Notbremse!

Verordnung fehlt noch immer

Die finale Verordnung steht weniger als 72 Stunden vor dem Inkrafttreten noch immer aus. Auch, ob in dem neuen Anschober-Papier die Hotel-Regelung für Geschäftsreisende noch präzisiert wird und ob auf Maskenpflicht am Arbeitsplatz, Berufsgruppentests und Grenzregime eingegangen wird, wollte das Gesundheitsministerium auf Anfrage nicht beantworten. 

Erfreut über die erneute Kehrtwende zeigt sich auch Mario Pulker, Sprecher des Fachverbands für Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich. "Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich intensiv dafür eingesetzt, dass Take-Away in der Gastro auch während der von der Regierung angekündigten Osterruhe möglich sein wird. Das wurde uns nun auch politisch zugesichert." erklärt er in einem kurzen Statement auf Facebook. 

Strenge Regeln bleiben

Abgesehen von dieser Präzisierung bleibt es bei den knallharten Regeln, Ausgangssperre rund um die Uhr inklusive. Treffen darf es nur mehr zwischen engen Kontaktpersonen geben. Das sind Kontakte mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) und einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird.

Auch, wenn diese Personen in anderen Bundesländern leben, dürfen sie von 1. bis 6. April nach Wien, Niederösterreich oder ins Burgenland einreisen bzw. in den Rest des Landes ausreisen.