Timeout

Diese Aprilscherze könnten dich den Job kosten

Der erste April steht an und damit auch wieder manch gemeiner Streich. Am Arbeitsplatz können schlechte Scherze allerdings nach hinten losgehen.

Jochen Dobnik
Teilen
"Kick me" ("Tritt mich"): Ein gern verwendeter Prank, doch ein schlechter Aprilscherz kann dich auch eine Stange Geld und den Job kosten.
"Kick me" ("Tritt mich"): Ein gern verwendeter Prank, doch ein schlechter Aprilscherz kann dich auch eine Stange Geld und den Job kosten.
Getty Images/iStockphoto

So mancher Scherzkeks hat sich den Freitag bereits rot in seinem Kalender markiert. Doch Arbeitnehmer sollten sich genau überlegen, wen sie in den April schicken – denn leicht kann der Witz auch den Job kosten.

"Spaß am Arbeitsplatz ist notwendig, um das Sozialgefüge in der Belegschaft zu stärken", sagt Tjark Menssen, Leiter der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds in Interview mit der "Neuen Westfälischen". Doch es gibt auch ein großes Aber: "Man sollte einen Scherz aber nur mit jemandem machen, mit dem man sich auch ansonsten gut versteht." Außerdem sollte man sich sicher sein, dass derjenige auch Spaß versteht.

Nicht mit Kollegen verscherzen

Sonst könnten Sätze wie "Ich wurde befördert!", "Der Chef hat etwas mit der Praktikantin!" oder "Die Firma ist bankrott" durchaus auch nach hinten losgehen. Im schlimmsten Fall sogar den Job kosten. Ein Beispiel: "Wenn es sich jemand so sehr mit Arbeitskollegen verscherzt, dass niemand mehr mit ihm zusammenarbeiten will, kann dies ein Kündigungsgrund sein", so Menssen.

Scherze, die Beleidigungen enthalten oder Dritten schaden sollte man besser lassen. Ebenso Witze mit diskriminierendem Charakter. "Der Betroffene hat dann gegenüber dem Arbeitgeber unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld", so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht zur "Neuen Westfälischen".

Schlechte Aprilscherze können teuer zu stehen kommen

Er rät auch davon ab, eine Kündigung als Scherz auszusprechen. Gleiches gilt für Ansagen wie "Um 14 Uhr ist heute Feierabend". Denn entstehen Arbeitgebern bei solcherlei Scherzen Kosten, können sie gegenüber dem Verursacher Schadenersatzansprüche geltend machen.

Der 1. April ist für viele Scherzkekse ein Feiertag.
Der 1. April ist für viele Scherzkekse ein Feiertag.
Getty Images/iStockphoto

Außerdem solltest du es unterlassen, dich als eine andere Person auszugeben – etwa Kunden gegenüber als Chef. Das geht in Richtung Identitätsklau und kann ebenfalls zu einer Abmahnung oder fristlosen Entlassung führen.

Eine schnelle Entschuldigung kann deinen Job retten

Wer am Ende merkt, dass der eigene Aprilscherz schlecht ankam, missverstanden wurde oder jemanden verletzt hat, sollte sich sofort bei allen beteiligten Personen. entschuldigen. Ist der Chef bei der Entschuldigung nicht anwesend, sollte man ihn proaktiv aufsuchen – doch der Arbeitsrechtsexperte rät zu Eile, bevor ein Vorgesetzter seine Kündigungsabsichten formuliert hat.