Coronavirus

Es ist fix: Ungeimpfte kommen in diesen harten Lockdown

Letzte Details werden noch verhandelt, doch die hammerharte Lockdown-Verordnung, die "Heute" vorliegt, zeigt, in welche Richtung es geht.

Leo Stempfl
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Die neue Lockdown-Verordnung da, in Salzburg und OÖ kommt sie fix.
Die neue Lockdown-Verordnung da, in Salzburg und OÖ kommt sie fix.
"Heute"-Montage: Franz Neumayr / picturedesk.com

14 Seiten lang, Details und Start-Termin noch offen, doch die Verordnung aus dem Mückstein-Ressort zeigt: Auf Ungeimpfte kommen harte Zeiten zu.

Ein erster Krisengipfel zur aktuellen Corona-Lage blieb ohne Ergebnis. Anders sieht das am Freitag aus. Bundeskanzler Schallenberg deutete an, dass es in ganz Österreich zum Lockdown für Ungeimpfte kommen wird. Mückstein dementierte das später, am Sonntag soll sich jedenfalls der Hauptausschuss damit beschäftigen.

Fix ist der Ungeimpften-Lockdown jedoch schon in Salzburg ("Wir haben absolut Handlungsbedarf", zudem wird die FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet) und in Oberösterreich ("Jetzt ist Schluss mit lustig"). Auch für den Rest Österreichs hat man nun aber Vorkehrungen getroffen.

Die Verordnung ist da

Schon Freitagabend lag "Heute" der Entwurf zur 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor. Darin wird die rechtliche Basis für die angekündigten Maßnahmen geschaffen, die aber wohl noch genauer mit den Landeshauptleuten diskutiert werden muss. Ein Inkrafttreten oder eine Beschränkung auf bestimmte Bundesländer findet sich darin etwa nicht.

Ein erster Knaller findet sich jedoch ganz zu Beginn. Im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen wird definiert, was unter einem "1G-Nachweis" (geimpft) zu verstehen ist. Anwendung findet diese Regelung aber (noch) nirgends. 

Ausgangsregelung

Zu jenen Ausgangsregelungen, die es bereits in den allgemeinen Lockdowns gab, findet sich auch in der neuen Verordnung neun Ausnahmen. All diese Bestimmungen gelten aber nicht für Personen, die über einen 2G-Nachweis verfügen sowie für Kinder unter 12 Jahren.

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs ist für Ungeimpte (bzw. nicht Genesene) nur zu folgenden Zwecken zulässig:

▶Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

▶Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,

▶Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (Dazu zählt etwa der Kontakt mit dem Lebenspartner, engsten Angehörigen oder "einzelnen wichtigen Bezugspersonen"). Erlaubt ist außerdem die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens, die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, die Inanspruchnahme einer Impfung gegen COVID-19 oder die Vornahme einer Testung auf SARS-CoV-2, die Religionsausübung oder die Versorgung von Tieren,

▶berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,

▶Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen zur körperlichen und psychischen Erholung,

▶zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit,

▶zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie,

▶zum Zweck des Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten,

▶zur Teilnahme an Zusammenkünften (Demos, Begräbnisse etc.).

So laufen die Kontrollen im "Lockdown für Ungeimpfte" ab

Wie die Kontrollen nach den Impfausweisen ablaufen, führte OÖ-Landespolizeidirektor Andreas Pilsl genauer aus. "Wir haben bereits am Donnerstag 2.000 Kontrollen im Hinblick auf die 2G-Regelung durchgeführt", erklärte dieser. "Ab Montag werden wir rund 5.000 Impfnachweis-Kontrollen am Tag durchführen, dabei wird es auch zu gezielten Schwerpunkt-Kontrollen kommen. Bei Bedarf können wir diese Zahl auch noch steigern."

Das große Ziel dabei: "Wir wollen mit Nadelstichen flächendeckend kontrollieren, wie ungeimpfte Personen die Ausgangsbeschränkungen einhalten." Zudem wird bei Verkehrskontrollen künftig auch der 2G-Nachweis eingefordert.

Pilsl kündigte zudem an, dass die Kontrollen auch Folgen haben können. "Wo nötig, werden wir Strafen verhängen oder auch Anzeige erstatten", stellt er nichtgeimpften Personen, die sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen halten, die Rute ins Fenster.

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