Verstoß kostet 50 €

Diese neue Öffi-Regel gilt ab Dienstag in ganz Wien

Ab Dienstag gelten bei den Wiener Linien neue Regeln für E-Scooter. Wer sich nicht daran hält, muss mit 50 Euro Strafe rechnen.
Newsdesk Heute
30.08.2026, 20:40
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Für Öffi-Fahrgäste in Wien heißt es ab Dienstag aufpassen. Mit 1. September 2026 treten bei den Wiener Linien neue Beförderungsbedingungen in Kraft. Besonders betroffen sind Fahrgäste, die ihren E-Scooter in Bus, Bim oder U-Bahn mitnehmen.

Die wichtigste Änderung: In Bussen und Straßenbahnen dürfen E-Scooter künftig überhaupt nicht mehr mitgenommen werden. Das Verbot gilt auch für zusammenklappbare E-Bikes.

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Andere Regeln gelten in der U-Bahn. Dort bleiben E-Scooter zwar erlaubt, allerdings nicht mehr rund um die Uhr. Für sie gelten ab Dienstag dieselben Zeiten wie für Fahrräder.

E-Scooter zu Stoßzeiten verboten

Von Montag bis Freitag dürfen E-Scooter nur zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr bis Betriebsschluss in die U-Bahn mitgenommen werden. Während der morgendlichen und abendlichen Stoßzeiten ist die Mitnahme damit verboten.

Am Wochenende sieht es anders aus: Samstags, sonntags und an Feiertagen dürfen Fahrgäste ihren E-Scooter ganztägig in der U-Bahn transportieren.

Die Wiener Linien begründen die Verschärfung mit dem Platzangebot in ihren Fahrzeugen. Täglich sind knapp 2,5 Millionen Fahrgäste mit den Wiener Öffis unterwegs. Vor allem zu den Stoßzeiten kann es entsprechend eng werden.

"E-Scooter nehmen viel Raum ein"

"Gerade in den Stoßzeiten ist es oft eng, E-Scooter nehmen viel Raum ein und können zu Stolperfallen werden", erklärt Öffi-Stadträtin Ulli Sima. Mit den neuen Beförderungsbedingungen wolle man mehr Platz schaffen und das Miteinander in den Öffis verbessern.

Auch Rückmeldungen von Fahrgästen hätten bei der Entscheidung eine Rolle gespielt. Laut Wiener-Linien-Geschäftsführerin Alexandra Reinagl zeigen diese und interne Analysen, dass E-Scooter vor allem in stark ausgelasteten Fahrzeugen als störend empfunden werden und den Fahrgastwechsel erschweren können.

Bei Verstoß werden 50 Euro fällig

Wer sich ab Dienstag nicht an die Vorgaben hält, riskiert eine Strafe. Nimmt ein Fahrgast etwa seinen E-Scooter trotz Verbots in die Straßenbahn mit, werden 50 Euro fällig. Dasselbe gilt, wenn ein Fahrrad oder E-Scooter zu einer nicht erlaubten Zeit in der U-Bahn transportiert wird.

Schon bisher verboten ist das Fahren mit einem Scooter oder E-Scooter auf dem Bahnsteig. Auch dafür kann eine Strafe verhängt werden.

Eine Ausnahme gibt es für herkömmliche Scooter ohne Elektroantrieb. Sie brauchen deutlich weniger Platz und dürfen zusammengeklappt weiterhin zu jeder Zeit in Bus, Bim und U-Bahn mitgenommen werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } 30.08.2026, 20:40