Wirtschaft

Diese neuen Masken-Regeln gelten ab 1. November

Mit Anfang November startet in Österreich die 3G-Pflicht auch in Büros. Die neue Regelung hat auch Auswirkungen auf die Masken-Regeln hierzulande.

Michael Rauhofer-Redl
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Ab 1. Oktober ist die FFP2-Maske in den Wiener Geschäften wieder Pflicht.
Ab 1. Oktober ist die FFP2-Maske in den Wiener Geschäften wieder Pflicht.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Ab 1.November wird in Österreich die 3G-Regelung am Arbeitsplatz gelten. In einer gemeinsamen Erklärung stellten Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP)  Details vor. Ab diesem Zeitpunkt müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen 3G-Nachweis erbringen, wie kontrolliert wird, bestimmen dabei die Betriebe selbst. Seitens der Behörden werde es zu stichprobenartigen Kontrollen kommen, heißt es.

Geldstrafe bei Verstößen

Wer dabei keinen 3G-Nachweis liefern kann, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Zunächst gilt aber noch eine Übergangsfrist bis zum 14. November. Wer bis dahin keinen 3G-Nachweis hat, darf die Arbeitsstätte zwar betreten, muss aber durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Im Zuge der neuen 3G-Regel am Arbeitsplatz wurden auch neue Masken-Regeln präsentiert. Demnach gilt ab 01. November Folgendes: Arbeitnehmer sind durch Erbringung eines 3G-Nachweises von der Maskenpflicht entbunden.

Einzige Ausnahme: In Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend und das zusätzlich zur 3G-Pflicht.

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    Aktion Scharf in Wien: Polizei kontrolliert die 3G-Nachweise in der Gastro.
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    Heute

    Strenge Regeln im Gesundheitsbereich

    Für Kunden bzw. Besucher gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel), ebenso in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, wo die strengen Maskenregeln auch zusätzlich zu 3G Bestand haben.

    In sonstigen Kundenbereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen) muss entweder ein 3G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden. In sämtlichen 3G-Settings wie u.a. Gastronomie, Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen gilt weiterhin keine Maskenpflicht. 

    Davon ausgenommen sind aber Veranstaltungen, beispielsweise in Wien, bei denen es eine 2G-Pflicht gibt. 

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