Wirtschaft
Diese neuen Masken-Regeln gelten ab 1. November
Mit Anfang November startet in Österreich die 3G-Pflicht auch in Büros. Die neue Regelung hat auch Auswirkungen auf die Masken-Regeln hierzulande.
Ab 1.November wird in Österreich die 3G-Regelung am Arbeitsplatz gelten. In einer gemeinsamen Erklärung stellten Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) Details vor. Ab diesem Zeitpunkt müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen 3G-Nachweis erbringen, wie kontrolliert wird, bestimmen dabei die Betriebe selbst. Seitens der Behörden werde es zu stichprobenartigen Kontrollen kommen, heißt es.
Geldstrafe bei Verstößen
Wer dabei keinen 3G-Nachweis liefern kann, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Zunächst gilt aber noch eine Übergangsfrist bis zum 14. November. Wer bis dahin keinen 3G-Nachweis hat, darf die Arbeitsstätte zwar betreten, muss aber durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Im Zuge der neuen 3G-Regel am Arbeitsplatz wurden auch neue Masken-Regeln präsentiert. Demnach gilt ab 01. November Folgendes: Arbeitnehmer sind durch Erbringung eines 3G-Nachweises von der Maskenpflicht entbunden.
Einzige Ausnahme: In Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend und das zusätzlich zur 3G-Pflicht.
Strenge Regeln im Gesundheitsbereich
Für Kunden bzw. Besucher gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel), ebenso in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, wo die strengen Maskenregeln auch zusätzlich zu 3G Bestand haben.
In sonstigen Kundenbereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen) muss entweder ein 3G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden. In sämtlichen 3G-Settings wie u.a. Gastronomie, Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen gilt weiterhin keine Maskenpflicht.
Davon ausgenommen sind aber Veranstaltungen, beispielsweise in Wien, bei denen es eine 2G-Pflicht gibt.