Coronavirus
Wer im Lockdown noch Waffen kaufen darf
Dass Waffengeschäfte während des Lockdowns offen haben dürfen, hat für Aufregung gesorgt. Jetzt hat die Regierung einen Entschluss gefasst.
Im ersten Lockdown haben die Händler gegen die Schließung geklagt – mit Erfolg. Seitdem galten sie als systemrelevant und durften öffnen. Waffen fielen unter "Sicherheits- und Notfallprodukte". Bis jetzt.
Waffenverkauf verboten, aber ...
Denn in der neuen Version der türkis-grünen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ("Heute" hat berichtet) wird bei der Ausnahme für den Verkauf und die Wartung von ebendiesen "Sicherheits- und Notfallprodukten" klargestellt, dass es sich dabei insbesondere um Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen und Salzstreumittel - NICHT aber um "Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist".
Heißt also im Klartext: Waffengeschäfte dürfen prinzipiell geöffnet bleiben, sofern sie oben genannte Produkte anbieten. Der Waffen- und Munitionskauf bleibt jedoch nur Jägern oder Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Securities, etc.) vorbehalten.
Darüber hinaus werden Waffen ab sofort nicht mehr als für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung bzw. für Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig angesehen.