Politik

Diese Verschärfungen gelten nun am Arbeitsplatz

Zwei Meter Abstand im Büro, Maskenpflicht und regelmäßige Tests: Diese Regeln musst du jetzt am Arbeitsplatz beachten.

Heute Redaktion
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Je mehr Zeit man in einem geschlossenen Raum miteinander verbringt, desto höher ist das Ansteckungsrisiko.
Je mehr Zeit man in einem geschlossenen Raum miteinander verbringt, desto höher ist das Ansteckungsrisiko.
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Am Montag wird zwar der Lockdown gelockert, in einigen Bereichen gelten aber verschärfte Regeln. Wie in der Verordnung der Regierung, die "Heute" vorliegt und am Donnerstag im Hauptausschuss beschlossen werden soll, zu lesen ist, muss nun auch am Arbeitsplatz ein Abstand von zwei Meter eingehalten werden.

Keine Home-Office-Pflicht

Eine Pflicht für das Home Office gibt es nicht, hier bleibt es weiterhin bei einer Empfehlung. "Beim Betreten von Arbeitsorten ist darauf zu achten, dass die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen finden", heißt es dazu in der Verordnung. 

Weiters ist beim "Betreten der Arbeitsorte zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen".

Zudem wird auf weitere Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden verwiesen. Auch das Bilden von festen Teams wird in den Arbeitsstätten empfohlen.

"Darüber hinaus können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strengere Vereinbarungen zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung getroffen werden", steht in der Verordnung.

Lehrer und Co. werden jetzt regelmäßig getestet

Das Personal in Schulen, Arbeitnehmer in Bereichen der Lagerlogistik und jene mit unmittelbarem Kundenkontakt oder Parteienverkehr müssen alle sieben Tage ein Antigen-Test durchführen und ein negatives Ergebnis vorweisen.

"Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach und kann dieser Nachweis nicht vorgewiesen werden, ist bei Kundenkontakt, bei Kontakt mit Schülern, bei Parteienverkehr und den in Z 2 genannten Bereichen eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen."

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