Die Uhr tickt für viele Oberösterreicher: Wer sich den Heizkostenzuschuss für die Saison 2025/2026 sichern will, hat nicht mehr lange Zeit. Die Antragsfrist endet am 15. Mai - danach ist keine Antragstellung mehr möglich.
Seit 16. März konnten sozial bedürftige Haushalte den Zuschuss beantragen. Dieser beträgt einmalig 200 Euro und soll die Kosten fürs Heizen abfedern - unabhängig davon, ob mit Gas, Öl, Strom oder anderen Energieträgern geheizt wird.
Anspruch haben Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. März 2026 ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben. Wichtig ist auch, dass für den jeweiligen Haushalt noch kein Heizkostenzuschuss ausbezahlt wurde - denn dieser wird nur einmal pro Haushalt gewährt.
Wer im Haushalt lebt, spielt ebenfalls eine Rolle: Zum Haushalt zählen alle Personen, die laut Melderegister dort ihren Hauptwohnsitz haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
Entscheidend für die Auszahlung ist vor allem das Einkommen. Maßgeblich ist das gesamte Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025. Dieses darf bei einem Einpersonenhaushalt 21.883 Euro nicht überschreiten. Leben mehrere Personen im Haushalt, liegt die Grenze bei 30.913 Euro.
Zum Einkommen zählen etwa Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Arbeit, Pensionen, Arbeitslosengeld oder Einnahmen aus Vermietung. Nicht eingerechnet werden hingegen Familienbeihilfe, Pflegegeld oder andere Sozialleistungen.
Nicht jeder kann den Zuschuss erhalten: Ausgenommen sind unter anderem Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene sowie Personen in bestimmten betreuten Wohnformen oder in Justizanstalten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Daten werden automatisiert geprüft, bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird der Zuschuss direkt auf ein Konto im SEPA-Raum überwiesen.