Die Energiepreise bleiben hoch, Löhne und Gehälter ziehen kaum nach – viele Bundesländer reagier(t)en deshalb wieder mit einem Heizkostenzuschuss.
Doch Achtung: Die Fristen laufen teils schon, wer Geld bekommen will, muss rasch handeln.
Sozial bedürftige Personen erhalten einmalig 150 Euro. Der Antrag kann ausschließlich bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes gestellt werden – Frist: 31. März.
Anspruch haben Alleinstehende mit einem Netto-Haushaltseinkommen bis 1.308 Euro. Für Paare ohne Kinder beträgt die Grenze 2.064,12 Euro brutto pro Monat. Bei Alleinerziehenden und Familien mit Kindern gelten höhere Grenzwerte: Alleinerziehende mit einem Kind dürfen monatlich höchstens 1.510,27 Euro brutto verdienen, mit zwei Kindern 1.712,15 Euro und mit drei Kindern 1.914,03 Euro. Weitere Details sind online abrufbar.
Auch heuer gibt es 200 Euro Heizkostenzuschuss für sozial Bedürftige. Ab 16. März kann man über ooe.gv.at oder beim Gemeindeamt den Antrag stellen, die Auszahlung erfolgt ab Anfang April.
Die Einkommensgrenzen (Jahresbrutto 2025) liegen bei 21.883 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 30.913 Euro für Mehrpersonenhaushalte. Ausgenommen sind unter anderem Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte und Personen in bestimmten öffentlich finanzierten Einrichtungen.
Salzburg unterstützt mit 250 Euro bei den Heizkosten. Die Einkommensgrenze beträgt bei Alleinlebenden 1.424 Euro, bei Paaren 1.862 Euro. Pro Kind (mit Familienbeihilfe) erhöht sich die Grenze um 394 Euro, ohne Familienbeihilfe um 635 Euro. Die Antragsfrist läuft bis 30. September.
Für Stadt-Salzburger gibt es zusätzlich den sogenannten "Energie 100er". Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
Kärnten hat mehrere Unterstützungen – Heizkostenzuschuss, Energiebonus, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Wohnbeihilfe – zur "Wohnbeihilfe neu" zusammengeführt.
Das Land unterstützt abhängig von der finanziellen Lage mit einer sozial gestaffelten Wohnbeihilfe inklusive Heiz- oder Betriebskosten. Die maximale Wohnbeihilfe beträgt 500 Euro pro Monat, die Betriebskostenunterstützung höchstens 192,30 Euro. Die zumutbaren Kosten werden anhand des durchschnittlichen Jahreseinkommens aller Haushaltsmitglieder berechnet. Anträge sind online möglich.
Im Burgenland gilt seit 2023 der Wärmepreisdeckel. Die Förderhöhe lag im Vorjahr zwischen 50 und 1.000 Euro. Ob die Unterstützung heuer verlängert wird? "Nähere Informationen zu dieser Fördermaßnahme folgen in Kürze", heißt es vom Land – eine "Heute"-Anfrage blieb bislang unbeantwortet.
In Vorarlberg und der Steiermark sind die Antragsfristen vor kurzem erst abgelaufen. In Tirol gibt es derzeit "aktuell keine Informationen" zu einer Fortsetzung. Wien plant für die Heizsaison 2025/2026 keinen landesweiten Heizkostenzuschuss.