Läuft noch bis März

NÖ zahlt 150 € – so bekommst du den Heizkostenzuschuss

Das Land NÖ gewährt während der laufenden Heizperiode 150 Euro Heizkostenzuschuss – entscheidend ist aber das jeweilige Einkommen.
Niederösterreich Heute
17.01.2026, 05:30
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Die Energiepreise sind weiterhin hoch, viele Menschen in Niederösterreich spüren das jeden Monat. Um Haushalte zu entlasten, zahlt das Land Niederösterreich in der laufenden Heizperiode 2025/26 einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro aus. Der Zuschuss gilt landesweit und kann pro Haushalt und Heizperiode einmal gewährt werden. Noch bis März gilt die Aktion.

Kleine Einkommen entlastet

Ob man den Zuschuss bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, allen voran vom Haushaltseinkommen. Dabei werden die Bruttoeinkommen aller Personen in einem gemeinsamen Haushalt berücksichtigt. Ausgezahlt wird das Geld ausschließlich per Überweisung auf ein österreichisches Bankkonto. Besonders kleinere Einkommen werden dadurch entlastet.

Genaue Vorgaben

Für das Jahr 2026 liegt die monatliche Brutto-Einkommensgrenze für alleinstehende Personen bei 1.308 Euro. Für Paare ohne Kinder beträgt die Grenze 2.064,12 Euro brutto pro Monat. Bei Alleinerziehenden und Familien mit Kindern gelten höhere Grenzwerte: Alleinerziehende mit einem Kind dürfen monatlich höchstens 1.510,27 Euro brutto verdienen, mit zwei Kindern 1.712,15 Euro und mit drei Kindern 1.914,03 Euro.

Bei Paaren liegt die Brutto-Grenze bei einem Kind bei 2.266,00 Euro pro Monat, mit zwei Kindern bei 2.467,88 Euro und mit drei Kindern bei 2.669,76 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Grenzwert entsprechend, solange Familienbeihilfe bezogen wird.

Wer Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld bezieht, wird nach eigenen Tabellen beurteilt, weil diese Leistungen nur zwölfmal im Jahr ausbezahlt werden. In diesen Fällen liegt die Einkommensgrenze höher – 1.526,46 Euro brutto für Alleinstehende, bei Paaren ohne Kinder sind es 2.408,14 Euro brutto.

Gemeinden als Anlaufstellen

Anträge werden über die jeweiligen Gemeinden abgewickelt, wo sich der Hauptwohnsitz einer Person befindet. Der aktuelle Antragszeitraum läuft bereits seit dem 22. Oktober 2026 und endet pünktlich am 31. März 2026. Für die Beantragung braucht es das offizielle Antragsformular, das entweder bei der Gemeinde oder über das Land Niederösterreich erhältlich ist. Im Formular werden persönliche Daten, Angaben zum Haushalt und die Bankverbindung eingetragen.

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Zusätzlich kann der Heizkostenzuschuss 2025/2026 auch online über die Website des Landes Niederösterreich beantragt werden. In jedem Fall müssen alle im Haushalt lebenden Personen aktuelle Einkommensnachweise vorlegen, etwa Pensionsbescheide, Lohnzettel oder Bestätigungen des AMS.

Ausnahmen für Härtefälle

Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne eigenes Einkommen müssen einen Versicherungsdatenauszug vorlegen. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise nötig sein, etwa Schulbesuchsbestätigungen oder Unterlagen über eine selbstständige Tätigkeit. Wer den Antrag direkt am Gemeindeamt stellt, muss außerdem die E-Card vorlegen.

In besonderen Härtefällen kann ein Antrag auch dann bewilligt werden, wenn die Einkommensgrenze geringfügig überschritten wird. Das ist etwa möglich, wenn außergewöhnlich hohe krankheitsbedingte Ausgaben anfallen oder eine notwendige 24-Stunden-Betreuung finanziert werden muss. In diesen Fällen darf die Einkommensgrenze um maximal 50 Euro pro im Haushalt lebender Person überschritten werden.

Uneinheitliche Regelungen

Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass die Unterstützung beim Heizen sehr unterschiedlich geregelt ist. In Salzburg und Tirol gibt es 250 Euro pro Haushalt, in der Steiermark sogar 340 Euro. Vorarlberg zahlt je nach Einkommen zwischen 50 und 250 Euro. Im Burgenland werden die tatsächlichen Heizkosten einkommensabhängig mit Zuschüssen zwischen 200 und 1.000 Euro pro Haushalt gefördert.

Oberösterreich hat zwar einen Heizkostenzuschuss angekündigt, Details zu Höhe und den Voraussetzungen wurden aber noch nicht bekannt gegeben. In Wien gibt es keinen pauschalen Heizkostenzuschuss, stattdessen gibt es den Wiener Wohnkostenzuschuss in der Höhe von 200 Euro sowie den Wien Energie Ausgleichsbonus von 100 Euro.

Wer falsche Angaben macht, muss mit einer Rückforderung des Heizkostenzuschusses rechnen. Bei Unklarheiten zu Anspruch oder Unterlagen helfen die Gemeinden weiter – sie sind in allen Bundesländern die zentrale Anlaufstelle.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 05.03.2026, 15:28, 17.01.2026, 05:30
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