Seit 1. Jänner 2025 ist die neue Einwegpfand-Verordnung in Kraft. Betroffen sind Plastikflaschen und Aludosen mit einer Füllmenge von 0.1 bis 3 Liter. Jede Dose und Flasche kostet nun im Handel 25 Cent mehr – bei einem "Sechsertragerl" macht das ein Plus von 1,50 Euro. Ziel ist ein nachhaltiger Umgang mit den Materialien und Ressourcen, die für Kunststoffflaschen und Metalldosen zum Einsatz kommen.
Mit dem neuen Pfandsystem sollen jährlich rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen recycelt und bis 2027 eine Rücklaufquote von 90 Prozent erreicht werden. Was sich ab Jänner für die heimische Bevölkerung ändert und worauf sie künftig achten muss, erklärt Recycling Pfand Österreich, die zentrale Stelle, die mit der Umsetzung der neuen Pfandverordnung beauftragt wurde, in einer Aussendung.
Bei der Rückgabe im Handel bekommt man das Geld zurück. Doch dafür gibt es genaue Vorgaben.
Grundsätzlich ist die Rückgabe überall möglich, wo die Produkte verkauft werden - mit wenigen Ausnahmen: Die Post und Essenslieferanten nehmen das Leergut nicht zurück. Flaschen und Dosen, die bei Essenszustellungen von Restaurants gezahlt worden sind, können bei einer anderen Verkaufsstelle zurückgegeben werden, um die 25 Cent pro Verpackung zurückzubekommen. Würstel- und Kebabstände, die auf Konsumation an Ort und Stelle ausgelegt sind, stellen das Pfand ebenfalls nicht in Rechnung.
Die Pfandpflicht gilt für alle Getränkearten. Getränke im Tetrapack, Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken sowie Sirupe sind von der Pfandpflicht ausgenommen.
Das Pfandsystem soll die Einhaltung von EU-Vorgaben sicherstellen. Ab dem nächsten Jahr müssen Plastikflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Material bestehen, bis 2029 müssen EU-Staaten ein Sammelprozent von 90% erreichen. Mit der Einführung der Pfandpflicht, die es schon in einigen anderen EU-Ländern, wie etwa in Deutschland gibt, soll in Österreich dieses Ziel schon zwei Jahre vorher erreicht werden.