Sonst gibt es kein Geld zurück

Diesen Fehler beim neuen Pfand darfst du nicht machen

Seit Jahresanfang gilt in Österreich das Einwegpfand auch für Plastikflaschen und Dosen. Damit du das Geld zurückbekommst, musst du eines beachten.
Michael Rauhofer-Redl
03.01.2025, 08:57

Seit 1. Jänner 2025 ist die neue Einwegpfand-Verordnung in Kraft. Betroffen sind Plastikflaschen und Aludosen mit einer Füllmenge von 0.1 bis 3 Liter. Jede Dose und Flasche kostet nun im Handel 25 Cent mehr – bei einem "Sechsertragerl" macht das ein Plus von 1,50 Euro. Ziel ist ein nachhaltiger Umgang mit den Materialien und Ressourcen, die für Kunststoffflaschen und Metalldosen zum Einsatz kommen.

Mit dem neuen Pfandsystem sollen jährlich rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen recycelt und bis 2027 eine Rücklaufquote von 90 Prozent erreicht werden. Was sich ab Jänner für die heimische Bevölkerung ändert und worauf sie künftig achten muss, erklärt Recycling Pfand Österreich, die zentrale Stelle, die mit der Umsetzung der neuen Pfandverordnung beauftragt wurde, in einer Aussendung.

Was du bei der Rückgabe unbedingt beachten musst

Bei der Rückgabe im Handel bekommt man das Geld zurück. Doch dafür gibt es genaue Vorgaben.

Nur dann gibt es Geld zurück

  • Das Pfandsymbol und der Strichcode müssen von Rückgabeautomaten sowie manuellen Rücknehmern einwandfrei gelesen werden können.
  • Die Verpackung muss eindeutig dem österreichischen Pfandsystem zuordenbar sein.
  • Bitte Flaschen und Dosen unzerdrückt, leer und mit lesbarem Etikett zurückgeben.
  • Leere Kunststoffflaschen können mit oder ohne Verschluss zurückgebracht werden. Das hat keinen Einfluss auf die Pfandauszahlung.
  • Die Rückgabe erfolgt an vielen Verkaufsstellen, wo die pfandpflichtigen Gebinde verkauft werden, also in Supermärkten, Bäckereien, Drogeriemärkten oder in manchen gastronomischen Betrieben. Die Rücknahme kann entweder über Automaten oder manuell erfolgen.
  • Rücknahmeautomaten akzeptieren unbegrenzt viele Gebinde. Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme müssen nur die üblichen Mengen, die pro Kund:in verkauft werden, zurücknehmen.

Das sind die Ausnahmen

Grundsätzlich ist die Rückgabe überall möglich, wo die Produkte verkauft werden - mit wenigen Ausnahmen: Die Post und Essenslieferanten nehmen das Leergut nicht zurück. Flaschen und Dosen, die bei Essenszustellungen von Restaurants gezahlt worden sind, können bei einer anderen Verkaufsstelle zurückgegeben werden, um die 25 Cent pro Verpackung zurückzubekommen. Würstel- und Kebabstände, die auf Konsumation an Ort und Stelle ausgelegt sind, stellen das Pfand ebenfalls nicht in Rechnung.

Die Pfandpflicht gilt für alle Getränkearten. Getränke im Tetrapack, Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken sowie Sirupe sind von der Pfandpflicht ausgenommen.

Das Pfandsystem soll die Einhaltung von EU-Vorgaben sicherstellen. Ab dem nächsten Jahr müssen Plastikflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Material bestehen, bis 2029 müssen EU-Staaten ein Sammelprozent von 90% erreichen. Mit der Einführung der Pfandpflicht, die es schon in einigen anderen EU-Ländern, wie etwa in Deutschland gibt, soll in Österreich dieses Ziel schon zwei Jahre vorher erreicht werden.

{title && {title} } mrr, {title && {title} } Akt. 03.01.2025, 12:43, 03.01.2025, 08:57
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