Neu im neuen Jahr

Dieser Geld-Bonus kommt 2024 zuerst auf dein Konto

Klimabonus, Stromkostenzuschuss oder "Schulsportwochen-100er" – welcher Bonus im neuen Jahr zuerst auf deinem Konto landet. "Heute" hat die Übersicht. 

Dieser Geld-Bonus kommt 2024 zuerst auf dein Konto
Auch 2024 dürfen sich die Österreich auf viele Bonus-Zahlungen der Regierung freuen. "Heute" hat die komplette Liste.
istock ("Heute"-Collage)

Auch das kommende Jahr ist vollgestopft mit Bonus-Zahlungen und Zuschüssen für die Bürger. "Heute" zeigt dir, wie viel Geld du bekommst und wann es ausgezahlt wird – der fette Bonus-Plan 2024.

Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe & Co.

Seit 1. Jänner 2023 werden die Familienleistungen in Österreich valorisiert. Konkret werden die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag und das Kinderbetreuungsgeld sowie das Schulstartgeld nun jährlich an die Inflation angepasst. Für das kommende Jahr 2024 erhalten die Familien in Österreich durch die Valorisierung 9,7 Prozent mehr. Das sind bis zu 2.200 Euro mehr pro Jahr.

Darüber hinaus wird seit November die sogenannte "Work-Life-Balance-Richtlinie" der EU umgesetzt. Eine Auswirkung: Der Familienzeitbonus – also der Bezug während des Papamonats für Väter – wird auf rund 1.450 Euro pro Monat verdoppelt. Das sind pro Tag 47,82 Euro statt wie bisher 23,91 Euro. Die Anrechnung gilt rückwirkend bis 1. August. Eine Gegenrechnung mit dem Kinderbetreuungsgeld findet nicht statt.

Angehörigenbonus

Ab Jänner wird erstmals der volle Angehörigenbonus von 1.500 Euro jährlich ausgezahlt. Im vergangenen Jahr erhielten Anspruchsberechtigte im Juli den halben Bonus von 750 Euro einmalig.

Für einen Anspruch auf den Bonus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der oder die Angehörige muss zumindest Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 haben und das eigene monatliche Durchschnittseinkommen darf 1.500 Euro netto nicht überschreiten, "sofern man für die Pflege nicht ohnehin seinen Job aufgegeben hat bzw. als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger versichert ist", heißt es aus dem Parlament.

Stromkostenzuschuss

Die bereits seit über einem Jahr laufende Strompreisbremse gilt weiterhin bis Ende 2024. Diese subventioniert die Kosten für einen Verbrauch der ersten 2.900 kWh pro Jahr mit 30 Cent – und soll eine Entlastung von bis zu 500 Euro jährlich bringen. Sie gilt nur für private Haushalte, nicht jedoch für Firmen oder Vereine. Ein Antrag dafür ist nicht notwendig, der Betrag kommt automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung.

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Alle Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten einen zusätzlichen Betrag, den "Stromergänzungszuschuss". Für Höhe und Ausgestaltung wurden Verordnungsermächtigungen geschaffen, heißt es aus dem Finanzministerium am Sonntag. Details folgen.

Netzkostenzuschuss

Ebenfalls ein Comeback feiert im neuen Jahr der Netzkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro. Dieser ist für Haushalte mit niedrigem Einkommen beantragbar. Anspruch darauf haben jene Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens bzw. als Bezieher von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe von der GIS – jetzt: von der ORF-Haushaltsabgabe – befreit sind. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.

Klimabonus

Der Klimabonus für das Jahr 2023 in Höhe von bis zu 220 Euro wurde bereits an einen Großteil der Österreicher ausgezahlt. Doch während einige den Bonus bereits im Laufe des Oktobers erhalten haben, warten andere noch auf ihre Auszahlung, wie z.B. neu Zugezogene oder Neugeborene. Diese sollen voraussichtlich im Februar den Bonus erhalten.

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Für das kommende Jahr wird erneut über den Klimabonus verhandelt. Da dieser von den Mehreinnahmen durch die CO2-Bepreisung abhängt, könnte er 2024 wieder angehoben werden. Die CO2-Steuer wird ja ab Jänner von aktuell 32,5 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO2 erhöht werden. Dies könnte, wie das Portal "Finanz.at" berichtet, zu einem Anstieg des Klimabonus auf bis zu 260 Euro führen.

Familienzuschuss

Den 60-Euro-Zuschuss monatlich pro Kind erhalten Alleinverdiener mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat, sowie Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage. Die Auszahlungen erfolgen rückwirkend.

Wie berichtet, wurde in Wien bereits mit Anfang Dezember mit der Auszahlung der offenen Zuschüsse für die Monate Juli bis Oktober begonnen. In der Steiermark beginnt man damit nun im Jänner – und zwar rückwirkend in Höhe von 360 Euro einmalig für den gesamten Anspruchszeitraum 2023. Zusammengerechnet ergibt das in Summe einen Zuschuss von 1.080 Euro für jedes Kind bis Ende 2024.

Bezieher von Sozialhilfe ohne Kinder erhalten diesen Zuschuss bzw. erhielten ihn bis Ende 2023 ebenfalls. Ab diesem Jahr wird die Sozialhilfe ohnedies um die Inflation erhöht.

Reparaturbonus

Auch 2024 kann der Reparaturbonus in Höhe von bis zu 200 Euro wieder in Anspruch genommen werden. Der Modus bleibt gleich: Bevor du eine Reparatur in Auftrag gibst, musst du auf Reparaturbonus.at einen Reparaturbon beantragen. Dafür müssen Adresse, Kontaktdaten und eine Kontonummer in ein Onlineformular eingespeist werden. In weiterer Folge erhältst du an die angegebene Mailadresse einen Code, der wiederum zur Bestätigung in das Onlineformular eingetragen werden muss.

Diesen Reparaturbon kannst du dann innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb einlösen. Auf der Website finden sich alle 2.000 teilnehmenden Partnerbetriebe in Österreich.

Schulsportwochen-100er

Bei Schulveranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt, z.B. bei Schul-Skikursen, kann auch heuer eine zusätzliche Unterstützung beantragt werden. Durch Nachweis einer Sozialleistung erhalten Schüler innerhalb weniger Tage die Zusage für den "Schulsportwochen-100er". Auf diesem Weg trägt die Servicestelle Schulsportwochen dazu bei, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an schulischen Winter- und Sommersportwochen teilnehmen können. Das Antragsformular ist online abrufbar unter www.sportwochen.org/lehrer/spowo-100er

Teuerungsprämie

Um ihren Mitarbeitern angesichts der hohen Inflation unter die Arme zu greifen, konnten Unternehmen den Beschäftigten 2022 und 2023 eine Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro brutto für netto auszahlen. Diese steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie wurde nun für das Jahr 2024 verlängert. Was sich geändert hat: Die Prämie muss im Kollektivvertrag oder Ähnlichem verankert werden.

Bildungsbonus

Während der Corona-Pandemie 2020 ins Leben gerufen, erhielten beim AMS arbeitslos gemeldete Personen, die an Schulungen teilnehmen, zusätzlich zum AMS-Geld eine weitere Förderung. Je nach Dauer der Schulung erhalten Schulungsteilnehmer unterschiedlich hohe Zuschläge – zwischen 75 Euro (Stufe 1) und 374 Euro (Stufe 3) monatlich. Mehr dazu findest du HIER.

Wien

➤ Neu beschlossen (und seit 1. Jänner in Kraft) ist in der Bundeshauptstadt ein neuer Eltern-Familienzuschlag. Profitieren sollen besonders armutsbetroffene Alleinerziehende und Paare mit Kind. Eine durch eine Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis notwendig gewordene Kürzung hätte für rund 13.000 Haushalte einen Verlust von monatlich 105,36 Euro zur Folge gehabt. Bei 10.000 Paaren mit Kindern kann man so den monatlichen Verlust gut kompensieren. Der neue Familienzuschlag beträgt für sie insgesamt 94,82 Euro. Für Alleinerziehende gibt es 47,41 Euro pro Monat zusätzlich.

Viele Familien mit Kindern kommen aufgrund der Teuerung kaum noch über die Runden (Symbolfoto)
Viele Familien mit Kindern kommen aufgrund der Teuerung kaum noch über die Runden (Symbolfoto)
iStock

➤ Schon 2023 ein Renner, soll der Wiener Reparaturbon (hat nichts mit dem Reparaturbonus Österreich zu tun) auch in diesem Jahr fortgesetzt werden. Wie "Heute" erfuhr, geht es voraussichtlich im Mai weiter. Bis zu 100 Euro lässt die Stadt Wien springen, wenn du kaputte Gegenstände reparieren lässt. Fahrrad, Teddybären oder Kleiderschrank – genutzt werden kann der Bonus für verschiedene Produkte. Mit der Förderung sollen Abfälle vermieden und außerdem Ressourcen eingespart werden.

Niederösterreich

➤ Kurz vor Weihnachten im Landtag beschlossen, kann der neue Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 in der Höhe von 150 Euro bereits beantragt werden (bis Ende März 2024). In einigen Fällen sind sogar nochmals 75 Euro zusätzlich möglich (Sonderförderung). Sozialhilfeempfänger bekommen den Bonus automatisch. Achtung: Der Bonus richtet sich nach der Ausgleichszulage.

➤ Das Land Niederösterreich stellt 4 Millionen Euro für Wirtshäuser in NÖ zur Verfügung. Ab 1. Jänner können diese um eine Förderung ansuchen. Aber: Kebab- und Würstelstände gehen leer aus. Es werden nur Betriebe mit einer traditionellen Küche gefördert. Für italienische oder asiatische Lokal gibt es Sonderprüfungen – mehr dazu HIER.

Oberösterreich

➤ Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern oder einem Elternteil zuerkannt, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen. Beantragt werden kann die Förderung in Höhe von 960 Euro mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen – und kann HIER online beantragt werden.

➤ Pro Kind erhalten Familien in Oberösterreich 200 Euro als Schulstartunterstützung. Diese Zahlung ist auf maximal 800 Euro – also vier Kinder – begrenzt. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig bzw. die Frist dafür schon abgelaufen. Der Betrag wird in zwei Teilen zu je 100 Euro pro Kind überwiesen. Die Auszahlung der zweiten Tranche von bis zu 400 Euro soll ab dem zweiten Schulsemester (Februar 2024) automatisch erfolgen.

Burgenland

➤ Mithilfe des Wärmepreisdeckels sind auch in diesem Jahr Förderungen von bis zu 2.000 Euro möglich. Bei der Berechnung der Förderhöhe werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt. Ansuchen können burgenländische Haushalte mit einem maximalen Netto-Jahreshaushaltseinkommen von 63.000 Euro.

Der Bonus kann ab sofort online unter www.burgenland.at/wpd beantragt werden, die Antragstellung ist aber das ganze Jahr über möglich.

Die aktuelle Teuerung bei Strom und Gas setzt viele Menschen erheblich unter Druck.
Die aktuelle Teuerung bei Strom und Gas setzt viele Menschen erheblich unter Druck.
Getty Images/iStockphoto

➤ Ab einer Entfernung von 20 km und einem Einkommen unter 3.426 Euro brutto monatlich (+ 10 % für Ehepartner, + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) können Pendler aus dem Burgenland einen Öko-Bonus beantragen. Die jährliche Förderung beträgt für die Wegstrecke zum Arbeitsort von mindestens 20 km 44,10 Euro, ab 50 km 61,50 Euro, ab 100 km 91,90 Euro + jeweils 0,60 Euro pro zusätzlich gefahrenem Kilometer. 

Der Bonus kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr und bis spätestens 30. April des Folgejahres beim Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragt werden. Mehr Informationen findest du HIER.

Salzburg

➤ Bei rund 570.000 Salzburgern wurde er vergangenes Jahr 12.000 Mal ausbezahlt. Nun, ab 1. Jänner, kann der Heizkostenzuschuss erneut beantragt werden. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gelten für diesen strenge Voraussetzungen – dafür fällt er mit 600 Euro aber auch deutlich üppiger aus als anderswo. Doch nach einer neuerlichen Erhöhung der Einkommensgrenzen dürfte die Zahl der Bezieher in diesem Jahr weiter steigen. Welche Grenzen nun gelten, erfährst du HIER.

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Die Frist für die Antragsstellung für den Heizkostenzuschuss endet mit 30. September 2024. Gut zu wissen: Da erfahrungsgemäß mit vielen Anträgen zu rechnen ist, kann die Bearbeitungszeit bis zu zwei Monate lang dauern.

Kärnten

➤ Auch in Kärnten kann bei der Hauptwohnsitzgemeinde noch bis 29. März 2024 um einen Heizkostenzuschuss angesucht werden. Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nunmehr 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro.

Die Einkommensgrenzen wurden weiter angehoben. Für den großen Heizzuschuss für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Alle Infos gibt’s auf der Homepage des Landes auf www.ktn.gv.at.

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