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Direktoren dürfen Schüler nicht in Quarantäne schicken

Auch Direktoren müssen sich an bestimmte Regeln halten, wenn es Corona-Verdachtsfälle an ihrer Schule gibt.

Jochen Dobnik
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Lehrer und Direktoren dürfen krank wirkende Schüler nicht einfach nach Hause schicken
Lehrer und Direktoren dürfen krank wirkende Schüler nicht einfach nach Hause schicken
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Immer mehr Eltern erzählen, dass die Direktoren Schüler nach Hause in "Coronatäne" schicken, wenn sie krank wirken. Doch das dürften sie eigentlich nicht: "Die Schulleitung ist nicht berechtigt, Personen in Quarantäne zu schicken oder Distance Learning anzuordnen", stellt die Bildungsdirektorin der Steiermark, Elisabeth Meixner gegenüber der "Kleinen Zeitung" klar.

Eltern müssen 1450 anrufen

Wenn ein Direktor der Meinung sein sollte, dass einzelne Schüler oder Klassen nach Hause geschickt werden müssen, dann muss das vorher mit der Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes abgesprochen werden.

Sollte es einen Corona-Verdachtsfall geben, muss dieser Schüler unter Einhaltung aller Abstands- und Hygiene-Regeln räumlich von den anderen Schülern getrennt werden. Danach werden die Eltern angerufen, damit sie den betroffenen Schüler abholen kommen. Es ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten, anschließend das Gesundheits-Telefon 1450 anzurufen.

Die Schulleitung muss anschließend die Gesundheits-Behörde und die Bildungsdirektion informieren. Diese entscheiden dann über weitere Maßnahmen. Bildungsminister Heinz Faßmann hat zum Start des Wintersemesters auch zehn Gebote für Universitäten erlassen >>