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Doping-Prozess: Dürr belastet seinen Trainer

Ex-Langläufer Johannes Dürr muss sich vor Gericht rechtfertigen. Er belastet den ÖSV und spricht von schweren Missständen im Skiverband.

Heute Redaktion
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Johannes Dürr muss sich vor Gericht verantworten. Der frühere Langläufer ist in einen Blutdoping-Skandal verwickelt und behauptete, dass verbotene Praktiken im ÖSV stillschweigend toleriert werden. Vor dem Richter packt er nun aus – und belastet sein früheres Umfeld schwer.

So meint Dürr etwa, dass sein früherer Trainer Gerald Heigl ihn mit Dopingmittel versorgt hätte. "Was wir bestätigen können, ist, dass unser Mandant in den polizeilichen Einvernahmen ausgesagt hat, dass er in den Wettkampfsaisonen unmittelbar vor Sotschi 2014 Dopingpräparate von Herrn Gerald Heigl erhalten hat, wobei es sich insbesondere um Epo-Präparate gehandelt hat", erklärt sein Rechtsanwalt Max Rammerstorfer im ARD-Morgenmagazin.

Außerdem soll der Coach auch von den Blutdoping-Behandlungen gewusst und das auch in den Trainingsplänen berücksichtigt haben.

Auf der Gegenseite sieht man das natürlich anders. Heigls Anwalt Christian Horwath meint: "Mein Mandant war nie in irgendwelche Dopingmachenschaften von Herrn Dürr verstrickt. Wenn er etwas gewusst hätte, hätte er das sofort unterbunden. Die ganzen Vorwürfe seitens des Herrn Dürr sind völlig haltlos, und mein Mandant wird dagegen auch rechtliche Schritte einleiten."

Dürr, der bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi des Dopings überführt worden war, hat nicht nur einen Prozess am Hals. Einerseits klagte ihn der ÖSV auf Unterlassung und Widerruf der Aussage, Doping würde beim Ski-Verband geduldet werden. Andererseits ist Dürr Kronzeuge und Beschuldigter in den Ermittlungen um das Netzwerk des Erfurter Arztes Mark S.

Bei der Unterlassungs-Klage des ÖSV ist eine vorläufige Entscheidung schon gefallen. Dürr zieht seine Aussage nicht zurück. "Es ist die Wahrheit, was ich gesagt habe, so habe ich es erlebt und empfunden", stellt er klar, betont aber, dass er sich dabei auf die Zeit vor 2014 bezieht. Das Urteil in diesem Prozess wird schriftlich ergehen. (red)