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Doping: Strafverfahren gegen Ex-Radprofi Kohl einges...

Heute Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Dopingverfahren gegen den ehemaligen Radprofi Bernhard Kohl, den zurückgetretenen Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann und den früheren dänischen Radprofi Michael Rasmussen ein.

Behördensprecher Thomas Vecsey bestätigte am Nachmittag Recherchen der APA. Damit ist klar, dass für Kohl, Rasmussen und Hoffmann die Causa Blutdoping keine strafrechtlichen Folgen haben wird.

Blutzentrifuge gekauft und benützt

Für die Staatsanwaltschaft steht zwar außer Frage, dass sich die drei Sportler finanziell am Kauf einer Blutzentrifuge durch den Sportmanager Stefan Matschiner beteiligt haben, die dieser zum Zweck des Blutdopings betrieben haben soll. Kohl hatte bereits im März 2009 zugegeben, 20.000 Euro für die Anschaffung der Zentrifuge bezahlt zu haben. Die Anklagebehörde geht auch davon aus, dass die drei Sportler diese benützt haben.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes nichts nachweisbar

Der Verdacht, wonach das Gerät nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 mit Wissen von Kohl, Rasmussen und Hoffmann auch von weiteren Sportlern gegen Bezahlung genutzt worden sein soll, ließ sich allerdings nicht erhärten. Doch nur in diesem Fall hätte dem Trio Beteiligung am Blutdoping angelastet werden können. Vielmehr waren nach dem August 2008 "den Genannten keine Beitragshandlungen nachweisbar", so die Begründung von Staatsanwältin Nina Weinberger, mit der sie die Verfahren nach §22 Anti-Doping-Gesetz einstellte.