Ein Sieg für Konsumenten – und ein teures Nachspiel für Kreditkartenanbieter. Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer (AK) hat sich die Kreditkartenfirma "card complete" zu einer Rückzahlung unzulässig verrechneter Gebühren bereit erklärt. Betroffen sind Kreditkarten von Visa, Mastercard und Diners Club. Kunden können nun Bearbeitungsentgelte für Fremdwährungstransaktionen zurückfordern – sogar rückwirkend und auch bei bereits gekündigten Karten.
"card complete" hatte bei Zahlungen und Bargeldbehebungen in Fremdwährungen – also überall dort, wo nicht in Euro bezahlt wurde – zusätzliche Bearbeitungsentgelte eingehoben. Diese lagen meist bei 1,65 Prozent des Betrags, teils auch bei 1,5 Prozent, abhängig von Vertrag und Zeitraum. Gleichzeitig enthielten die Verträge Abschläge vom Referenzwechselkurs. Das Ergebnis: Kunden zahlten doppelt für ein und dieselbe Währungsumrechnung.
Die AK klagte – mit Erfolg. Der Oberste Gerichtshof stellte klar: Diese Art der Doppelverrechnung ist unzulässig, weil sie für Konsumenten nicht transparent nachvollziehbar ist. Bearbeitungsgebühren seien nur dann erlaubt, wenn klar erkennbar ist, wofür sie verrechnet werden und ob sie sich mit anderen Entgelten überschneiden. Genau das war hier nicht der Fall.
In der nun erzielten Einigung zwischen AK und "card complete" ist festgelegt: Alle seit Einführung der Wechselkursabschläge verrechneten Bearbeitungsentgelte werden erstattet – auch bei bereits beendeten Verträgen. Eingeführt wurden diese Doppelgebühren bei Visa und Mastercard ab 1. August 2018 und bei Diners Club bereits ab 1. März 2015.
Bei laufenden Verträgen können Kunden wählen, ob sie das Geld auf ihr Kartenkonto gutgeschrieben oder auf ein Girokonto überwiesen bekommen. Bestehen offene Rechnungen oder Rückstände, darf "card complete" den Rückzahlungsbetrag gegenrechnen.
Wer betroffen ist, muss selbst aktiv werden: Rückzahlungsansprüche können bis 1. August 2026 über ein Online-Formular auf der Website von "card complete" geltend gemacht werden. Alternativ ist auch ein schriftlicher Antrag per Post möglich. "card complete" informiert bei der Rückerstattung darüber, wie sich der Betrag zusammensetzt.
Der Fall hat Signalwirkung: Die Entscheidung des OGH gilt nicht nur für "card complete". Auch bei anderen Kreditkartenanbietern sind doppelte Gebühren für Fremdwährungstransaktionen nicht erlaubt – oft versteckt unter Bezeichnungen wie "Manipulationsentgelt". Kunden können auch hier zu Unrecht verrechnete Beträge zurückfordern. Die AK stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung.