Niederösterreich

Duo erschlich sich 21.000 Euro von Seniorin

Nach einem Tankstellenüberfall in Wr. Neustadt sind den Beschuldigten jetzt weitere Straftaten zugeordnet worden.

Erich Wessely
Die Polizei konnte die beiden Verdächtigen festnehmen.
Die Polizei konnte die beiden Verdächtigen festnehmen.
Bild: heute.at (Symbolfoto)

Nach einem Überfall auf eine Tankstelle in Wiener Neustadt vom September sind den beiden festgenommenen Beschuldigten weitere Straftaten zugeordnet worden. Die Männer im Alter von 42 und 45 Jahren sollen nach Polizeiangaben vom Mittwoch u.a. auch für einen Diebstahl verantwortlich sein und sich 21.000 Euro von einer betagten Burgenländerin erschlichen haben. Das Duo wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert.

Coup mit Mietwagen

Der Überfall auf die Tankstelle datiert vom 20. September. Gegen 3.30 Uhr fuhren die beiden Täter mit einem Mietwagen auf dem Areal in der Neudörfler Straße vor. Während ein Mann im Pkw wartete, ging der Komplize in den Tankstellenshop. Dort forderte er - maskiert mit einer Strumpfhaube - von einem 42-Jährigen Angestellten mit vorgehaltenem Messer Geld aus der Kassenlade. Übergeben wurde ein niedriger vierstelliger Eurobetrag. Die Beschuldigten flüchteten mit dem Auto, wurden jedoch rasch angehalten und festgenommen.

Weitere Diebstähle in Wr. Neustadt

Das aus dem burgenländischen Bezirk Oberpullendorf stammende Duo soll bereits am 18. September in Wiener Neustadt einen Diebstahl in einem Autohaus sowie einen Einbruch in eine Bildungseinrichtung verübt haben. Ebenfalls auf die Kappe der beiden Männer geht laut Polizei ein versuchter Diebstahl in einem Baumarkt in der niederösterreichischen Statutarstadt.

76-Jährige aus dem Burgenland betroffen

Angelastet wird den Beschuldigten auch, sich von April bis September von einer 76-Jährigen aus dem Bezirk Oberpullendorf insgesamt 21.000 Euro unter Vortäuschung von falschen Tatsachen erschlichen zu haben.

Der Ältere der beiden soll zudem akademische Titel im Rechtsverkehr widerrechtlich verwendet haben.

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