Frist überschritten

E-Mail ging nicht durch, Kasse verweigerte Krankengeld

Die SVS verlangt alle 14 Tage eine Weitermeldung des Krankenstandes. Weil seine E-Mail nicht durchging, sollte Christian S. um 780 Euro umfallen.

Wien Heute
E-Mail ging nicht durch, Kasse verweigerte Krankengeld
Christian S. (58, r.) musste um sein Krankengeld kämpfen.
Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com

Christian S. (Name geändert) ließ sich am 28. Februar vom Allgemeinmediziner krankschreiben – bei dem Wiener wurde eine Krampfadern-OP durchgeführt, später wurden auch noch drei auffällige Muttermale entfernt.

Am 6. März meldete der 58-jährige Unternehmer seinen Krankenstand der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). "Die Krankmeldungen samt Rechnung der OP habe ich an die SVS gemeldet, worauf auch eingeschrieben die Krankenstandsbestätigung erfolgte", berichtet der 58-Jährige im "Heute"-Gespräch.

Weitermeldung alle 14 Tage

Auch der SVS-Ombudsmann bestätigt auf Nachfrage den Eingang der Erstmeldung: "Langt bei der SVS eine Meldung vom Hausarzt ein, dass Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit eingetreten ist, wird sofort ein Informationsschreiben über die weitere Vorgangsweise und Meldefristen an den Kunden versendet. Dies hat auch Herr S. erhalten."

Laut diesem Infoschreiben muss die Weitermeldung des Krankenstandes 14-tägig vom Arzt bestätigt werden und ist danach innerhalb von sieben Tagen der SVS vorzulegen. Christian S. suchte nach der Erstmeldung zweimal erneut seinen Hausarzt auf, schickte die Weitermeldung des Krankenstandes am 18. März an die SVS.

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    HEUTE/Helmut Graf

    Antwort landete im Spam-Ordner

    Doch die E-Mail enthielt offenbar ein Dateiformat, das von der SVS aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert wird – wie etwa eine ZIP- oder EML-Datei. "Herr S. hat dazu eine Rückmeldung von der SVS erhalten. Hierbei handelt es sich um keine Eingangsbestätigung, sondern um eine Nichterhaltsmitteilung", erklärt der SVS-Ombudsmann.

    Das Problem: Die automatisch generierte Antwort landete bei Christian S. im Spam-Ordner: "Dieser wurde von mir aufgrund des Krankenstandes aber nur unregelmäßig geleert", so der Unternehmer. Schließlich entdeckte der 58-Jährige die E-Mail und korrigierte seinen Fehler.

    Nur, weil ich nicht sehe, dass eine E-Mail im Spam-Ordner landet, soll ich das Krankengeld jetzt nicht bekommen?
    Christian S.
    kämpfte um sein Krankengeld

    Am 24. März konnte Christian S. seinen Krankenstand beenden, die Gesundmeldung an die SVS erfolgte am 5. April. Doch es war zu spät, die SVS verweigerte ihm die Auszahlung des Krankengeldes in Höhe von 778,56 Euro: "Ihre Gesundmeldung (gemeint ist damit die Weitermeldung, Anm.) ist verspätet am 5. April erfolgt. Das Krankengeld kann daher vom 5. bis 24. März nicht ausbezahlt werden", hieß es in einem Schreiben der Sozialversicherung.

    Christian S. versteht die Welt nicht mehr: "Das ist doch eine Farce. Ich war immer beim Arzt, habe mir den Krankenstand bestätigen lassen – meine Arztbesuche müssen ja auch in der elektronischen Krankenakte vermerkt sein. Und nur, weil ich nicht sehe, dass eine E-Mail im Spam-Ordner landet, obwohl ich die Weitermeldung rechtzeitig geschickt habe, soll ich das Krankengeld jetzt nicht bekommen?"

    SVS stimmte Einzelfall-Lösung zu

    Laut dem SVS-Ombudsmann reicht bereits ein Tag Verspätung aus, "damit das Krankengeld ruht." Die Weitermeldung habe zudem alle 14 Tage zu erfolgen, auch "wenn man sechs Wochen krankgeschrieben ist."

    Doch Christian S. hatte Glück – nach einer "Heute"-Anfrage nahm sich der SVS-Ombudsmann der Causa an: "Aufgrund der übermittelten E-Mail-Benachrichtigungen hat das zuständige SVS GesundheitsService einer Einzelfall-Lösung zugestimmt und das Krankengeld bewilligt." Der Betrag wurde an Christian S. bereits überwiesen.

    Auf den Punkt gebracht

    • Die SVS verlangt alle 14 Tage eine Weitermeldung des Krankenstandes
    • Christian S.wurde die Auszahlung des Krankengeldes verweigert, da seine E-Mail mit der Weitermeldung des Krankenstandes nicht akzeptiert wurde
    • Eine Nachricht dazu landete im Spam-Ordner, diese entdeckte der 58-Jährige jedoch zu spät
    • Nach einer Anfrage wurde jedoch eine Einzelfall-Lösung zugestimmt und das Krankengeld bewilligt
    red
    Akt.