"Breche dir alle Knochen"

Ehefrau geschlagen, bedroht – Mann gesteht vor Gericht

Ein Mann soll seine Ehefrau brutal geschlagen und bedroht haben. Vor Gericht gab er erst nur Teile zu – dann legte er ein vollständiges Geständnis ab.
Österreich Heute
21.04.2026, 15:59
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Ein 36-Jähriger musste sich am Landesgericht wegen Gewalt gegen seine Ehefrau verantworten. Zunächst bestritt er Teile der Vorwürfe – doch nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt änderte er seine Aussage und bekannte sich schließlich vollständig schuldig.

Rippenbruch und Drohungen

Dem 36-Jährigen wurde schwere Körperverletzung, Nötigung und gefährliche Drohung vorgeworfen. Laut Anklage soll er seine Ehefrau geschlagen und getreten haben. Die Frau erlitt dabei unter anderem eine Rippenfraktur und mehrere Prellungen.

Als sie die Polizei rufen wollte, soll der Mann ihr das Handy aus der Hand gerissen und sie auf den Kopf geschlagen haben. Dabei habe er gedroht, er werde ihr alle Knochen im Leib brechen, wie "Vorarlberg Online" berichtet.

Verwirrung um Schuldbekenntnis

Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte zunächst nur teilweise schuldig. Die Körperverletzung gab er sofort zu, die Nötigung und die gefährliche Drohung jedoch nicht. Auf Nachfragen des Richters räumte er diese Taten dann doch ein.

Kurzzeitig herrschte Verwirrung im Gerichtssaal wegen der widersprüchlichen Aussagen des Mannes. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger legte er schließlich ein vollständiges Geständnis ab.

Alkoholproblem als Hintergrund

Der Angeklagte erklärte, er habe Probleme mit Alkohol und suche bereits einen Therapieplatz. Beim Vorfall habe er 1,44 Promille Alkohol im Blut gehabt. Inzwischen hätten er und seine Ehefrau ihre gemeinsamen Probleme gelöst, so der Mann vor Gericht.

Bedingte Haft und Geldstrafe

Richter Alexander Wehinger sprach den Mann im Sinne der Anklage schuldig. Er verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 2160 Euro.

Mildernd wertete das Gericht unter anderem das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol. Erschwerend fiel ins Gewicht, dass sich die Gewalttaten gegen die eigene Ehefrau richteten.

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 21.04.2026, 16:35, 21.04.2026, 15:59
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