Ein eskalierter Familienstreit in einem Einkaufszentrum hat am Mittwoch (11.03.) einen stundenlangen Prozess nach sich gezogen. Fünf bisher unbescholtene Angeklagte standen vor dem Landesgericht Feldkirch. Der Grund: Eine Eskalation in einem Einkaufszentum
Der Konflikt reicht laut Richterin Verena Wackerle weit über den konkreten Vorfall hinaus. Bei der Verhandlung gehe es nur um die "Spitze des Eisbergs" eines länger schwelenden Familienstreits, wie "Vorarlberg Online" berichtet.
Auslöser der Auseinandersetzung war ein Treffen im vergangenen September in einem Einkaufszentrum. Der Zweit- und der Drittangeklagte sprachen den Viertangeklagten auf angebliche Schulden in Höhe von 500 Euro an. Was danach geschah, schilderten die Beteiligten sehr unterschiedlich.
Während einige Angeklagte angaben, die Aggression sei von den ersten beiden ausgegangen, schilderte eine andere Version, dass der Viertangeklagte zunächst lautstark Frauen beschimpft habe und es erst danach zu Handgreiflichkeiten gekommen sei.
In der Folge mischten sich weitere Familienmitglieder ein – darunter die Ehefrau und der Sohn des Viertangeklagten sowie zwei weitere Angeklagte. Die Situation eskalierte zu einer unübersichtlichen Prügelei.
Besonders schwer wiegt ein Vorwurf: Die Zweitangeklagte soll der Ehefrau des Viertangeklagten so heftig in den Daumen gebissen haben, dass dieser teilweise amputiert werden musste. Die Angeklagte sprach vor Gericht von Notwehr.
Sie gab an, ihre Kontrahentin habe sie am Mundwinkel nach hinten gerissen. Das mutmaßliche Opfer schilderte hingegen, ihr Finger sei während des Gerangels in den Mund der Frau geraten – diese habe dann mit "Wut in den Augen" zugebissen.
Mehrere Zeugen beobachteten die Szene. Eine zentrale Rolle spielte ein junger Verwandter von vier der Angeklagten. Während seiner Aussage belastete er schließlich zwei Familienmitglieder.
Nach rund sieben Stunden Verhandlung fiel das Urteil: Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Der Viertangeklagte galt als Opfer der Gewalt, der Erst- und der Fünftangeklagte konnten keine Körperverletzung nachgewiesen werden.
Die Zweitangeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.680 Euro verurteilt, der Drittangeklagte wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu 1.520 Euro. Beide Strafen sind zur Hälfte bedingt. Zusätzlich wurden Teilschmerzensgelder von 2.000 beziehungsweise 100 Euro zugesprochen.