Streit um Asylwerber-Quartier

Flüchtlingsheim: Gemeinde zieht vor Verfassungsgericht

Die Gemeinde Bludesch hat Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Sie will die Weiterführung des Flüchtlingsheims Gaisbühel stoppen.
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11.03.2026, 15:17
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Der Streit um das Flüchtlingsheim Gaisbühel geht in die nächste Runde. Die Gemeinde Bludesch hat am Dienstag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Beschwerde gegen die Weiterführung der Unterkunft eingebracht. Das berichten die "Vorarlberger Nachrichten" unter Berufung auf Bürgermeister Martin Konzet.

Der Bürgermeister hatte diesen Schritt bereits im September angekündigt. Er sieht in der Weiternutzung des Quartiers einen unzulässigen Eingriff des Landes in die Rechte der Gemeinde.

Entscheidung erst in einem halben Jahr

Konkret geht es um die Frage, wer über Flächenwidmung und Raumordnung entscheiden darf. Laut Konzet liegt das im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Durch eine Gesetzesänderung des Landtags werde diese verfassungsrechtlich geschützte Gemeindeautonomie aber faktisch ausgehebelt.

Jetzt muss das Land als belangte Behörde Stellung nehmen. Laut "VN" rechnet Konzet frühestens in sechs Monaten mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.

Die rund 2.600 Einwohner zählende Gemeinde fühlt sich durch das Großquartier seit Jahren stark belastet. Zeitweise waren dort bis zu 110 Personen untergebracht. Bereits im Juni 2025 hatte Konzet öffentlich gewarnt, Bludesch könnte zum "Traiskirchen Vorarlbergs" werden.

Ein Verfassungsjurist sah die Erfolgschancen für den Gang vor den VfGH allerdings schon damals kritisch. Peter Bußjäger bezeichnete diesen Schritt in einem ORF-Interview als wenig erfolgversprechend.

Parallel dazu gab es auch ein Verwaltungsstrafverfahren. Die Bezirkshauptmannschaften Feldkirch und Bludenz hatten Ermittlungen eingeleitet. Laut den "Vorarlberger Nachrichten" wurde das Verfahren inzwischen mit einer Strafe abgeschlossen. Bludenzer Bezirkshauptmann Harald Dreher bestätigte das, sagte aber nicht, gegen wen sich die Strafe richtet.

Hintergrund des Streits ist eine Widmungsfrage. Die ehemalige Lungenheilanstalt liegt auf der Gemeindegrenze zwischen Bludesch und Schlins. Auf Bludescher Gemeindegebiet durfte die Unterkunft ursprünglich nicht für Flüchtlinge genutzt werden.

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Damit das Heim dennoch betrieben werden konnte, wurden 2015 Ausnahmeregelungen geschaffen. Diese hätten Ende 2024 auslaufen sollen. Nachdem die Gemeinde eine Verlängerung ablehnte, beschloss der Landtag neue landesweite Regeln. Damit wurde der Betrieb der Unterkunft für weitere fünf Jahre erlaubt.

Bludesch sieht darin jedoch einen klaren Eingriff in die eigene Gemeindeautonomie. Während die Gemeinde die Schließung des Heims anstrebt, sieht man die Situation in der Nachbargemeinde Schlins deutlich gelassener. Dort ist der Teil des Quartiers auf Gemeindegebiet korrekt gewidmet.

Bürgermeister Konzet beruft sich außerdem auf eine frühere Zusage. Der damalige Asyllandesrat Christian Gantner (ÖVP) habe versprochen, das Heim nach zehn Jahren zu

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