Ein 15-jähriger Bursche sorgte auf einem Parkplatz für über 11.000 Euro Schaden, als er mit einem Auto gegen eine Säule prallte. Auf dem Rücksitz schlief ein Freund, der unverletzt blieb.
Der Jugendliche war nicht nur am Unfall beteiligt: Gemeinsam mit einer dritten Person hatte er eine Bankomatkarte entwendet und damit unter anderem Snacks gekauft. Die Anklage umfasst schwere Sachbeschädigung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs, Betrug und Diebstahl. Teilweise gestand der Jugendliche die Vorwürfe, zeigte sich jedoch bei einigen Punkten unwissend. So habe er angeblich nicht gewusst, dass die Karte gestohlen war, und habe seinen schlafenden Freund auf dem Rücksitz "vergessen".
Da der 15-Jährige bereits Vorstrafen hat und sich zum Zeitpunkt der Verhandlung in Untersuchungshaft befand, lag das Hauptaugenmerk der Richterin auf seiner Zukunft. Gemeinsam mit Verfahrenshilfeplänen strebte der Angeklagte eine geregelte Wohnsituation, eine Beschäftigung und einen neuen Freundeskreis nach der Haft an.
Richterin Kathrin Feurle verurteilte ihn zu neun Monaten Freiheitsstrafe, wovon sechs Monate bedingt sind, sowie zur Zahlung von 5000 Euro Schadensersatz. Zusätzlich muss er Bewährungshilfe und Suchtberatung in Anspruch nehmen. Die Richterin betonte, dies sei seine allerletzte Chance und bezeichnete sein Unwissen bei der Bankomatkarte als Schutzbehauptung, wie "Vorarlberg online" berichtet.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.