Ein Mann, der einer älteren Frau über Jahrzehnte hinweg geholfen hatte, geht nach deren Tod leer aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass er keinen Anspruch auf Geld hat, obwohl er auf ein Erbe gehofft hatte.
Der Mann unterstützte die Frau seit 1990 bei verschiedensten Arbeiten – etwa bei Heu- und Holzarbeiten, im Haushalt oder mit Botengängen. Auch für soziale Kontakte habe er regelmäßig Zeit mit ihr verbracht.
Im Jahr 1992 kam es zu einem Gespräch über ein mögliches Erbe. Damals sagte die Frau zu ihm, dass er "einmal alles kriegen" werde, weil ihr Neffe ohnehin nie auftauche. Vorausgegangen war die Erklärung des Mannes, dass er nicht ständig "gratis für sie arbeiten" könne.
Nach diesem Gespräch sprach der Mann das Thema jedoch nie wieder an. Als die Frau 2023 starb, war er in ihrem Testament nicht erwähnt. Alleinerbe wurde eine andere Person.
Der Helfer versuchte daraufhin, über das Bereicherungsrecht Geld zu erhalten. Er argumentierte, er habe mehr als 23.000 Stunden für die Frau gearbeitet und verlangte rund 333.000 Euro. Als Stundenlohn setzte er 15 Euro an.
Gerichte stellten jedoch fest, dass der Mann während der Jahre immer wieder Geld erhalten hatte. Laut Landesgericht Feldkirch bekam er insgesamt zumindest 15.000 Euro. Zudem stellte er für manche Arbeiten Rechnungen aus. Zu Schillingzeiten verlangte er dabei zwischen 80 und 150 Schilling (zwischen 5 und 10 Euro) pro Stunde, später erhielt er häufig Bargeldbeträge zwischen 100 und 200 Euro.
Das Landesgericht wies die Forderung ab, wie die "Presse" berichtet. Es sei nicht nachweisbar, dass der Mann seine Dienste in einer gesicherten Erwartung auf ein Erbe geleistet habe.
Das Oberlandesgericht Innsbruck sah das zunächst anders und hielt es für möglich, dass bereicherungsrechtliche Ansprüche bestehen könnten. Schließlich habe der Mann zumindest in den letzten Jahren auch wegen der Hoffnung auf ein Erbe gearbeitet.
Der Oberste Gerichtshof entschied letztlich aber gegen den Helfer. In der Entscheidung heißt es, der Mann habe "seine Erwartungshaltung in über dreißig Jahren nur ein einziges Mal zum Ausdruck gebracht und sich mit einer eher vage gehaltenen Mitteilung der Erblasserin abgefunden". Der Frau sei daher "weder klar noch hätte ihr klar sein müssen", dass der Mann wegen eines möglichen Erbes für sie gearbeitet habe.
Damit bleibt es bei der Entscheidung: Der langjährige Helfer erhält kein Geld.