"Mutti hätte das nie gemacht"

Nach 9 Tagen! Frau vererbt Pfleger gesamtes Vermögen

Eine Frau setzte nur neun Tage nach ihrem Einzug ins Heim ihren Pfleger als Alleinerben ein. Ihr Sohn bestreitet die Gültigkeit des Testaments.
André Wilding
02.03.2026, 22:20
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Was als familiäre Selbstverständlichkeit galt, endete vor Gericht. Ein Kärntner ist überzeugt: "Die Mutti hätte das nie gemacht." Er sei ihr einziges Kind gewesen, alles habe einmal ihm gehören sollen. Doch kurz nach dem Umzug seiner Mutter in ein Altenwohnheim kam es anders – darüber berichtet am Montag die "Kleine Zeitung".

Nur neun Tage nach dem Einzug soll die betagte Frau ein Testament verfasst haben - und darin ausgerechnet einen Pfleger als Alleinerben eingesetzt. Der Sohn wusste davon nichts. "Die Mutti und ich hatten ein sehr enges Verhältnis. Ich habe meine Mama jeden Tag besucht. Wir haben zuvor zusammen in einem Haus gewohnt", sagt er der Tageszeitung.

"Ich habe sie bis zuletzt begleitet"

Als sich der Gesundheitszustand der Frau verschlechterte, hätten sie gemeinsam entschieden, dass sie ins Heim übersiedelt. "Sie ist auf eigenen Wunsch ins Heim gezogen, in dem schon mein zuvor verstorbener Vater war", erzählt der Sohn der "Kleinen Zeitung". Das Heim sei in unmittelbarer Nähe, er sei dort sogar ehrenamtlicher Helfer gewesen. Mit 93 Jahren starb die Frau. "Ich habe sie bis zuletzt begleitet", sagt der allein lebende Mann.

Das Wohnhaus war bereits zu Lebzeiten an ihn übergeben worden. Offen blieb das Geld auf dem Pensionskonto der Mutter, auf dem sich früher zehntausende Euro befunden haben sollen. Dann die Überraschung: Der frühere Pfleger erschien beim Notar mit einem Testament. "Ich bin aus allen Wolken gefallen", wird der Sohn in der "Kleinen Zeitung" zitiert. Der Mann habe nicht einmal ein Jahr in dem Heim gearbeitet. "Er war nur ganz am Anfang dort, als meine Mutter eingezogen ist." Danach habe er nur ein- bis zweimal im Jahr angerufen und gefragt: "Wie geht es der Mutti?"

Pfleger ist "Hypnotiseur"

Der Anwalt des Sohnes, Paolo Caneppele, zweifelt in der Tageszeitung die Gültigkeit des Dokuments an. "Die Mutter meines Mandanten war sicher nicht testierfähig und hat kein wirksames Testament unterfertigt." Er argumentiert in der "Kleinen Zeitung" weiter: "Durch welche Umstände auch immer das Testament entstanden ist, sei es List, Zwang, Furcht oder sonstige Beeinflussung. Die Einsichts- und Willensfähigkeit der Mutter war nicht gegeben." Zudem habe die Verstorbene den Pfleger kaum gekannt. Was auch auffällig ist: "Der Pfleger ist Hypnotiseur."

Die Gegenseite weist den Vorwurf, der Pfleger hätte die Frau hypnotisiert, entschieden zurück. "Sicher nicht!", sagt Michael Sommer, Anwalt des Pflegers, in der Tageszeitung zur Hypnose-Theorie. "Der Pfleger hat die Hypnose-Ausbildung erst Jahre später gemacht." Sein Mandant sei "ein sehr netter Mensch", die Verstorbene habe sogar dessen Vater gekannt. "Und sie war mit ihrem eigenen Sohn sehr unzufrieden. Denn sie hätte gar nicht ins Heim müssen", so Sommer. Die Frau habe sich "im Stich gelassen" gefühlt. Eines Tages habe sie dem Pfleger ein Kuvert übergeben mit den Worten, es sei wichtig. Im Todesfall solle er damit zu Gericht gehen. Darin habe sich das Testament befunden.

Der Streit eskalierte weiter, weil der Sohn laut "Kleine Zeitung" noch vor dem Tod der Mutter fast das gesamte Geld vom Konto behoben hatte. "Die Mama hat gesagt, ich soll es nehmen." Laut seinem Anwalt sei das Geld unter anderem für Physiotherapie, Nahrungsergänzungsmittel, Fußpflege, Kleidung und die Instandhaltung der Wohnung verwendet worden. "Das wollte sie so, falls sie einmal heim kommt."

"Das wird nicht passieren"

Anwalt Sommer verweist hingegen darauf, dass sich ursprünglich rund 34.000 Euro auf dem Konto befunden hätten. Der Großteil sei nicht ordnungsgemäß verwendet worden und stehe daher dem Pfleger zu. Sollte dieser den Prozess gewinnen, könnte es für den Sohn noch unangenehm werden. Er könnte sogar für erbunwürdig erklärt werden. In letzter Konsequenz könnte auch die Übergabe des Hauses wegen "groben Undanks" angefochten werden.

Der Anwalt des Sohnes hält in der Tageszeitung dagegen: "Das wird nicht passieren." Er will zahlreiche Zeugen, darunter Mitarbeiter des Heims, vor Gericht laden. Auch ein psychiatrischer Gutachter könnte beigezogen werden. Ein Vergleich ist bereits gescheitert - der Ausgang ist offen.

Was als letzter Wille einer 93-Jährigen begann, dürfte die Gerichte noch länger beschäftigen.

{title && {title} } wil, {title && {title} } 02.03.2026, 22:20
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