Ein Schachspiel und ein Krankenhausbesuch pro Woche – das hat gereicht, um den Pflichtteil zu retten. Das entschied nun der Oberste Gerichtshof (2 Ob 2/26x) in einem kuriosen Erbstreit, bei dem ein Sohn aus erster Ehe trotz Enterbung doch noch zu seinem Geld kommt, wie die "Presse" berichtet.
Der Fall begann mit Funkstille: Nach der Scheidung der Eltern brach der Kontakt zwischen Vater und Sohn ab. Später kam es sogar zum Streit um Unterhalt. Der Vater ignorierte Einladungen zur Hochzeit und zeigte auch kein Interesse an seinen Enkeln.
Doch dann wurde der Vater krank. Im letzten Lebensjahr fanden sich Vater und Sohn wieder – regelmäßig sprach man über Persönliches, der Sohn half im Alltag und spielte mit dem Vater Schach. Kurz vor dem Tod aber setzte der Vater dennoch ein Testament auf: Der andere Sohn soll alles erben, der Erstgeborene nur die Hälfte des Pflichtteils – Begründung laut "Presse": das über Jahre fehlende Naheverhältnis.
Der Sohn klagte und bekam Recht. Das Landesgericht, das Oberlandesgericht und nun auch der Oberste Gerichtshof stellten klar: "Im letzten Jahr seines Lebens habe er zum Vater ein Verhältnis gehabt, wie es zwischen Eltern und Kindern üblich ist, ja vielleicht sogar noch darüber hinaus."
Die gesetzliche Regelung erlaubt es seit 2017 zwar, den Pflichtteil bei fehlendem Naheverhältnis zu kürzen. Doch laut OGH galt das nicht, "wenn vor dem Tod doch wieder regelmäßige Kontakte stattfanden". Und genau das war hier der Fall.
Das Fazit? Wer im richtigen Moment wieder den Kontakt sucht, kann am Ende trotzdem erben – auch gegen den Willen des Testaments. Ein kluger Schachzug – im wahrsten Sinn des Wortes.