Wiener Linien kontrollieren

Telefonieren und Essen in Öffis – Strafzahlung von 50 €

Die Wiener Linien starten eine Kampagne für mehr Rücksicht. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Strafen rechnen.
Wien Heute
22.02.2026, 17:38
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Lautes Telefonieren, Musik ohne Kopfhörer – in den Wiener Öffis gibt es so einige Störfaktoren. Dem Lärm sagen die Wiener Linien nun den Kampf an. Ab März soll eine Bewusstseinskampagne starten, die die Fahrgäste zu mehr Rücksichtnahme auffordert.

Security-Mitarbeiter sollen künftig verstärkt kontrollieren und bei Bedarf einschreiten. In einem weiteren Schritt sind Strafen nicht ausgeschlossen.

Kampagne gegen Lärm in Öffis startet

Grundlage für diese Maßnahme bietet nämlich die Hausordnung der Wiener Linien. Dort heißt es bereits jetzt klipp und klar: "Jedes Verhalten, das die ruhige Privatsphäre anderer Menschen nachhaltig stört oder ein pietätloses Verhalten darstellt", ist untersagt. Laut telefonieren, Musik hören oder Videos schauen ohne Kopfhörer ist nicht gestattet.

Bei einem Verstoß droht eine Strafzahlung in der Höhe von 50 Euro. "Zunächst weisen unsere Kolleg*innen unsere Fahrgäste aber auf die Einhaltung der Beförderungsbedingungen hin", betonen die Wiener Linien.

50 Euro Strafe oder sogar mehr

Abgesehen vom Lärmen und Musizieren ist in den Wiener Öffis noch andere Dinge nicht erlaubt.

Nicht erlaubt ist:

  • Handlungen, die den Betriebsablauf behindern oder Mitarbeiter bei ihrer Arbeit stören
  • Das Rauchen
  • Handlungen, die eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellen (z.B. das Hantieren mit Feuer)
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken
  • Essen in der U-Bahn
  • Fahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates, Scootern
  • Das Mitnehmen von Hunden ohne angelegten Maulkorb und Leine
  • Das Ein- und Aussteigen nach Abfertigung der Fahrzeuge
  • Das Stehen oder Knien auf den Sitzen
  • Das Betteln
  • Das Anbieten und Verkaufen von Waren jeglicher Art
  • Das Führen von Schusswaffen, sowie das sichtbare Tragen von Waffen aller Art
  • Das Verunreinigen der Fahrzeuge und Anlagen

Bei verursachten Schäden werden übrigens nicht bloß 50 Euro, sondern die tatsächlichen Kosten verrechnet.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 22.02.2026, 17:56, 22.02.2026, 17:38
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