Mit 1. Jänner 2026 wurde subsidiär Schutzberechtigten in Wien die bedarfsorientierte Mindestsicherung gestrichen. Stattdessen erhalten sie nur noch Leistungen aus der Grundversorgung. Auch die Familie von Mohamad M. (52) ist betroffen. Mittels Interview per E-Mail und einer Übersetzungs-App erzählt der Staatenlose seine Geschichte.
Der 52-Jährige kam mit seiner Frau Fehima O. (44) und seinen beiden Söhnen Emir (13) und Mostafa (12) im Juli 2023 nach Österreich: "Wir gehören der kurdischen Minderheit in Syrien an. Wir mussten fliehen, nachdem der IS in unser Dorf eingedrungen war. Unser Leben war in unmittelbarer Gefahr. Die Gruppe tötet Frauen, die keinen Hidschab tragen (und meine Frau trägt keinen), und sie hat es gezielt auf Kurden abgesehen. Eine Rückkehr ist für uns unmöglich. Die IS-Kämpfer töten jeden Kurden, dem sie begegnen", berichtet Mohamad M.
Die Familie erhielt daher in Österreich den Status von subsidiär Schutzberechtigten. Zuletzt wurde im Juli 2025 der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung gestellt: "Obwohl wir Flüchtlinge sind, uns in unmittelbarer Gefahr befinden, behindert und staatenlos sind, hat uns Österreich lediglich subsidiären Schutz gewährt, wodurch wir uns wie Gäste auf Zeit fühlen", betont der 52-Jährige.
Drei von vier Familienmitgliedern weisen eine Behinderung auf: Mohamad M. ist zu 40 Prozent behindert. Er leidet nach eigenen Angaben an schwerer Psoriasis-Arthritis sowie degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule und muss daher eine Unterarmstütze benützen. Der 52-Jährige suchte vergebens nach Arbeit: "Ich werde aufgrund meines Alters und meiner Behinderung am Arbeitsmarkt abgelehnt."
Seine Frau Fehima O. (44) ist sogar zu 90 Prozent behindert. Sie hat Retinitis Pigmentosa – eine nicht heilbare, erbliche Netzhauterkrankung, die von Seheinschränkungen bis zur Erblindung führen kann. Auch Sohn Emir (13) leidet an Retinitis Pigmentosa. Beim Jüngsten, Mostafa (12), wurden Wachstumsstörungen und psychische Beeinträchtigungen diagnostiziert – er ist im St. Anna Kinderspital in Behandlung.
Laut Mohamad M. hatte sich die Familie für Österreich als Zielort entschieden, "weil wir viel Gutes über die medizinische Versorgung und das würdevolle Leben für Menschen mit Behinderungen gehört hatten. Die Realität hat uns jedoch enttäuscht."
Derzeit kämpft die Familie ums finanzielle Überleben: Bis Ende 2025 erhielt sie 1.949 Euro Mindestsicherung, 1.100 Euro Unterstützung vom FSW und 888 Euro Pflegegeld für Fehima – insgesamt somit 3.937 Euro.
Das änderte sich mit 1. Jänner, denn die Mindestsicherung wurde gestrichen. Die Familie erhält nur mehr Grundversorgung (maximal 1.200 Euro) und das Pflegegeld. Die Unterstützung vom FSW wurde ebenfalls eingestellt, "weil ich ein altes Auto gekauft habe. Dieses Auto ist kein Luxus – es ist absolut notwendig, um meine Frau und meine Kinder in Krankenhäuser zu bringen, da meine Frau keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann", erklärt Mohamad M.
Die Familie lebt in einer privaten Wohnung in Favoriten und zahlt monatlich 1.024,40 Euro Miete. Hinzu kommen Mietrückstände in der Höhe von rund 4.600 Euro (der Grund hierfür wurde nicht genannt, Anm.). Nun droht dem Paar und den beiden Söhnen die Delogierung: "Da der Vermieter Verständnis für uns hatte und von unseren Behinderungen wusste, hat er uns eine Frist bis zum 10. März zum Auszug gesetzt. Danach droht die polizeiliche Räumung", meint Mohamad M.
Die Streichung der Mindestsicherung habe die Familie in schwere finanzielle Probleme gestürzt: "Wir sind derzeit völlig zahlungsunfähig und können unsere Schulden nicht begleichen. Wir haben kein Geld für Lebensmittel oder Medikamente. Heute ging mein Kind ohne Essen zur Schule und sagte mir schweren Herzens: 'Mach dir keine Sorgen, Papa, mein Freund gibt mir sein Taschengeld.' Wir wollen nicht betteln, wir wollen nur das Recht auf ein würdevolles Leben, das uns zusteht."
Mohamad M. wandte sich an verschiedene (Hilfs-)Organisationen: "Dort wurde uns geraten, in eine Gemeinschaftsunterkunft zu ziehen. Das ist für eine Familie mit drei behinderten Personen unzumutbar. Es fehlt dort an der notwendigen Barrierefreiheit und Ruhe. Zudem haben meine Frau und Kinder dort bereits Diskriminierung und Mobbing erfahren, was ihre Situation weiter verschlechtert."
"Heute" wandte sich mit dem Fall an das Büro von Sozial-Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) – dieses verwies an die MA 40 (Soziales): "Die MA 40 ist mit der betroffenen Familie in Kontakt und klärt ab, inwieweit Unterstützungen möglich sind", heißt es dazu. Ob die Delogierung damit abgewendet werden kann, bleibt allerdings offen.
„Unsere Familie verdient vollen Flüchtlingsstatus“Mohamad M.flüchtete als Staatenloser aus Syrien
"All dieses Leid geschieht nur, weil wir lediglich subsidiären Schutz genießen. Unsere Familie verdient vollen Flüchtlingsstatus, da eine Rückkehr aufgrund der unmittelbaren Lebensgefahr und unserer Staatenlosigkeit unmöglich ist. Es ist weder rechtlich noch moralisch vertretbar, Menschen mit Behinderung, die vollständig arbeitsunfähig sind, soziale Unterstützung zu verweigern. Das ist kein bürokratisches Problem mehr, es ist ein Kampf ums Überleben."