In Wiens Justizanstalten sitzen rund 2.000 Menschen ein. 64 von ihnen sind älter als 60 Jahre. Kommt es bei einem dieser Insassen zu schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, reicht die übliche Betreuung im Gefängnis nicht mehr aus. Weder Ausstattung noch Personal sind auf dauerhafte Pflege oder Palliativversorgung ausgelegt. Für die Betroffenen bedeutet das: Verlegung.
Laut Justizministerium wird in solchen Fällen eine Überstellung veranlasst – berichtet der ORF. Grundsätzlich kommen pflegebedürftige Häftlinge in die Sonderkrankenanstalt Wilhelmshöhe. Die Einrichtung mit 58 Betten ist auf Insassen mit erhöhtem Pflegebedarf spezialisiert, auch Palliativpatienten werden dort betreut. Der Haftstatus bleibt aufrecht, die Unterbringung erfolgt jedoch in medizinisch angepasster Umgebung.
Neben der Wilhelmshöhe stehen die integrierte Sonderkrankenanstalt der Justizanstalt Wien-Josefstadt sowie das forensisch-therapeutische Zentrum Göllersdorf zur Verfügung. Welche Einrichtung im konkreten Fall zuständig ist, entscheidet das Vollzugsgericht.
Auch wenn nur 3,3 Prozent der Wiener Häftlinge älter als 60 Jahre sind, bringt jeder Pflegefall besonderen Aufwand mit sich. Mit der alternden Gesellschaft wird das Thema auch im Strafvollzug an Bedeutung gewinnen.