War es eine handfeste Attacke am Arbeitsplatz oder eine schwere falsche Beschuldigung? Vor dem Bezirksgericht Liezen prallten zwei Versionen eines Vorfalls in einer Klinik im Bezirk frontal aufeinander. Am Ende blieb ein großes Fragezeichen.
Eine Krankenhausmitarbeiterin hatte angegeben, ihr Kollege habe sie von hinten an beiden Armen gepackt und "bei der Schiebetür hinausgeschmissen". Sie sprach von Prellungen an den Oberarmen und davon, dass sie seit dem Vorfall psychisch belastet sei und sich in Therapie befinde.
Der beschuldigte Kollege wies die Darstellung entschieden zurück. Es habe keinerlei Attacke gegeben. Die Frau habe plötzlich zu schreien begonnen und ihn dann beschuldigt.
Der angebliche Vorfall soll sich vor rund eineinhalb Jahren ereignet haben. Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung war der Mann bereits vor Gericht gestanden – und freigesprochen worden.
Nun saß die Kollegin selbst auf der Anklagebank: Der frühere Beschuldigte warf ihr Verleumdung vor.
Richter Hans-Joachim Maierhofer ließ im Verfahren Fotos zeigen, die die Polizei von den Oberarmen der Frau gemacht hatte. Der Rechtsanwalt des Mannes verlangte, die behaupteten Prellungen zu zeigen. Die Angeklagte deutete auf eine Stelle – der Anwalt konterte laut der "Kleinen Zeitung": "Da sind Sie einmal geimpft worden." Eine Verletzung sei für ihn nicht erkennbar.
Der Mann trat im Verfahren als Privatbeteiligter auf und machte zivilrechtliche Ansprüche geltend. Er forderte rund 4.100 Euro Schadenersatz.
Nach dem Vorfall sei er im Kollegenkreis als "Frauenschläger" bezeichnet und gehänselt worden. Die Situation habe ihn psychisch stark belastet, er habe seinen Job aufgegeben und sei zehn oder elf Monate beim AMS gewesen. Die Einkommensdifferenz wolle er ersetzt haben.
Auf die Frage des Richters, warum ihn die Kollegin fälschlich beschuldigen sollte, sagte der Mann: "Ich habe Fehler von ihr entdeckt, sie hat Angst gehabt, dass ich das melde."
Die Ehefrau des Mannes, ebenfalls im Krankenhaus tätig, schilderte, die Kollegin sei selbst gegen die Schiebetür gelaufen. Danach habe sie sich den Arm gehalten und geschrien, dass ihr Mann sie geschlagen habe. Ihr Mann habe die Kollegin "nicht einmal berührt".
Eine Vorgesetzte beschrieb die Angeklagte als sehr impulsiv, sie habe in der Vergangenheit Kollegen beschimpft. Eine weitere Zeugin nannte sie eine "Bombe": "Wenn ihr was nicht gepasst hat, ist sie explodiert", heißt es in der "Kleinen Zeitung".
Über den Mann sagte dieselbe Zeugin, er sei nach dem Vorfall am Boden zerstört gewesen: "Er hat geweint. Ich habe ihn so nicht gekannt."
Trotz der belastenden Aussagen für die Angeklagte kam es erneut zu keinem Schuldspruch.
"Wie es wirklich war, wissen wir nicht", erklärte Richter Maierhofer in der Urteilsbegründung. "Dass Sie aufbrausend sind, das mag schon sein. Aber mir fehlt die Gewissheit. Für einen Schuldspruch ist mir die Suppe zu dünn."
Der Prozess endet damit wie der erste: mit einem Freispruch – und zwei völlig gegensätzlichen Versionen dessen, was im Krankenhaus wirklich passiert ist.