Lange Haftstrafe

Eifersucht, Kokain, Whiskey – Messerattacke bei Party

Eifersucht, Drogen und Alkohol führten in Innsbruck zu einer Messerattacke. Dem Angeklagten droht nun eine jahrelange Haftstrafe.
Österreich Heute
04.02.2026, 11:32
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Was als gemeinsames Abendessen begann, endete vor Gericht: Nach einer eskalierten Feier in einer Innsbrucker Stadtwohnung bestätigte das Oberlandesgericht eine langjährige Haftstrafe wegen Mordversuchs. Auslöser der Tat waren Eifersucht sowie erheblicher Alkohol- und Kokainkonsum.

Filmreife Szenen

Ein Notruf alarmierte im Oktober 2024 die Polizei: In einer Innsbrucker Wohnung hatten sich fünf Personen zu einem Abendessen getroffen. Neben reichlich Whisky wurde dabei auch Kokain konsumiert – eine explosive Mischung, wie sich herausstellen sollte. Denn beim geplanten Dinner blieb es nicht.

Eine absurde Situation brachte schließlich das Fass zum Überlaufen: Der 44-jährige Hausherr (Serbe) wollte im Drogen- und Alkoholrausch eine Anwesende heiraten, obwohl er sie erst seit zwei Tagen kannte. Trotz der kurzen "Beziehung" kochte bereits die Eifersucht hoch. Als er glaubte, ein weiterer Gast (39) würde seiner Angebeteten Avancen machen, kam es zu einem Handgemenge.

14 Jahre Haft

Es blieb jedoch nicht bei den Fäusten: Der 44-Jährige zückte plötzlich ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter Klingenlänge. Unter Todesdrohungen führte er Hiebbewegungen in Richtung Brustbereich des Kontrahenten aus. Nur das rasche Eingreifen eines weiteren Anwesenden verhinderte Einstiche, so die späteren Zeugenaussagen.

Trotz gegenteiliger Beteuerungen des Angeklagten sahen die Geschworenen am Landesgericht Innsbruck den Tatbestand des Mordversuchs als eindeutig erfüllt an. Das Urteil: 14 Jahre Haft. Der Verurteilte empfand die Strafe – auch wegen einer Krebserkrankung – als zu hoch.

Berufung scheitert weitgehend

Mit neuem Verteidiger ging der Mann in Berufung. Anwalt Matthias Holzmann argumentierte laut der Tiroler Tageszeitung, dass die toxischen Blutwerte nicht ausreichend im Hinblick auf eine mögliche Unzurechnungsfähigkeit bewertet worden seien. Zudem habe das Verfahren zwischen Anklage und Prozess zu lange gedauert.

Das Oberlandesgericht Innsbruck gab dem Angeklagten teilweise recht und rechnete zwei Monate Haft an. Dennoch blieb es bei 14 Jahren Gefängnis. Zusätzliche Erschwerungsgründe sowie der Widerruf von fünf bedingten Monaten Haft kamen hinzu.

OLG-Senatspräsident Markus Knapp stellte klar:"Aufgrund der weiter festgestellten Erschwerungsgründe ist die ursprünglich ausgemessene Sanktion eigentlich zu milde."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 04.02.2026, 13:46, 04.02.2026, 11:32
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