Geld zurück für Kunden der Erste Bank und zahlreicher Sparkassen in allen Bundesländern! Die AK einigte sich mit der Erste Bank und erreichte eine konsumentenfreundliche Lösung für die Rückerstattung von Kreditgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten. Betroffene können die Gebühren ab Montag (10. August 2026), über ein Onlineformular bei ihrer Bank zurückfordern.
Von der Einigung zwischen AK und Erste Bank profitieren Kund:innen mit Konsum- und Wohnkrediten, für die eine Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Dazu zählen auch Zwischenfinanzierungen (zum Beispiel Baugirokonten) sowie Darlehen der s Bausparkasse, bei denen im Regelfall eine Darlehensbereitstellungsgebühr bei Vertragsabschluss verrechnet wurde.
Die Rückforderung der Gebühren ist für die vergangenen 30 Jahre rückwirkend möglich – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde. Wurde der Kreditvertrag vor dem 1.1.2019 endgültig getilgt, muss der jeweilige Kreditvertrag (etwa eine Kopie) vorgelegt werden. Wer den Kreditvertrag nicht mehr hat, kann bei seiner Bank anfragen und eine Kopie verlangen – kostenlos!
Der Rückzahlungsbetrag hängt von der Bearbeitungsgebühr ab, die beim Abschluss des Kreditvertrages einmalig bezahlt wurde – entweder als Prozentsatz der Kreditsumme oder als Pauschale.
Mit der Rückerstattung sind ebenfalls abgegolten: Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitsprüfung, Liegenschaftsbewertung sowie Entgelte für Grundbuchsunterlagen. Die Spesen für die Ausstellung von grundbuchsfähigen Löschungsquittungen müssen separat beantragt werden (zum Beispiel mit dem AK Musterbrief).
Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der Gebühr refundiert.
Bei Wohnkrediten gibt es – je nach Höhe der bezahlten Gebühr – zwischen 35 und 80 Prozent zurück. Wer seinen Kredit über eine:n Kreditvermittler:in abgeschlossen hat, erhält je nach Fall gestaffelt zwischen 225 und 750 Euro.
Betroffene Kreditnehmer können ihre Rückzahlungsansprüche mittels Onlineformular ab dem 10.08.2026 bis zum 31.7.2027 auf der Website ihrer jeweiligen Bank anmelden:
Erste Bank Österreich: https://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
s Bausparkasse: https://www.sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
Für die Erste Bank und die Sparkassen gibt es einen gemeinsamen Link – es erfolgt ein Routing der Kunden zur jeweils teilnehmenden Sparkasse.
Beim Vergleich dabei sind zahlreiche Sparkassen aus allen Bundesländern. Eine Liste der 29 teilnehmenden Sparkassen (sowie der s Bausparkasse) finden Sie auf der Homepage der AK. "Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer:innen davon unmittelbar profitieren", sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer.
"Seit unserem OGH-Urteil zu intransparenten Kreditbearbeitungsgebühren im Oktober 2025 haben wir solche Gebühren in über 1.200 Fällen erfolgreich zurückgeholt. Dabei erreichen wir in den Vergleichsverhandlungen eine Rückzahlungsquote von 85 bis 90 Prozent der gesamten gezahlten Gebühren, auch mit Erste Bank und Sparkassen. Unter 85 Prozent schließen wir jedenfalls nicht ab. Das gilt sowohl für Konsum- als auch für Wohnkredite. Daher wundere ich mich, dass gerade die Arbeiterkammer mit ihren erfahrenen und oft erfolgreichen Verhandlungsteams jetzt eine Quote von 35 bis 80 Prozent akzeptiert hat. Ich muss den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern dringend raten, nicht gleich auf dieses Online-Formular zu klicken, sondern ihre Verträge zuerst von rechtlichen Fachleuten prüfen zu lassen. So können sie wesentlich mehr zurückbekommen, wie die Erfahrung zeigt", erklärt Stefan Schleicher, Vorstand von Jufina.