Ärger um die Wohnbeihilfe! Der Familienvater Noah* (Name von der Redaktion geändert) steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Vor zwei Jahren gründete der 50-Jährige ein kleines Taxiunternehmen – mit nur einem Fahrzeug, das er selbst fährt.
"Nach Abbezahlung des Kredits fürs Auto, Versicherung und allen laufenden Kosten bleiben mir im Monat etwa 950 Euro zum Leben", schildert der Wiener im "Heute"-Talk. Zusätzlich erhält die Familie rund 250 Euro Familienbeihilfe.
Die Lage spitzte sich schnell zu: Noahs Ehefrau kann aus gesundheitlichen Gründen und wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes nicht arbeiten. "Wegen den steigenden Lebenshaltungskosten und vor allem den hohen Spritpreisen habe ich vor zwei Monaten Wohnbeihilfe beantragt", erzählt der 50-Jährige. "Ich habe bislang keine staatlichen Unterstützungen bezogen und immer versucht, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen."
Doch dann folgte die böse Überraschung: Der Antrag wurde abgelehnt. Die Begründung sorgte bei Noah für große Verwirrung. Laut einem Schreiben, das "Heute" vorliegt, sei das Einkommen der Familie zu niedrig.
Derzeit verfüge der Haushalt monatlich über rund 950 Euro, für den Anspruch auf Wohnbeihilfe wäre jedoch ein Mindesteinkommen von 2.053,91 Euro notwendig. "Ich befinde mich derzeit in einer sehr schwierigen Lage und weiß ehrlich gesagt nicht mehr, wie ich weitermachen soll", schildert Noah.
Auf "Heute"-Nachfrage erklärt die zuständige Stelle: Das Erreichen eines bestimmten Mindesthaushaltseinkommens ist eine Grundvoraussetzung für den Bezug der Wohnbeihilfe. Dieser Richtwert orientiert sich an den Grenzen der Wiener Mindestsicherung. Liegt das Einkommen darunter, besteht kein Anspruch auf Wohnbeihilfe. Stattdessen sollen Betroffene Leistungen der Mindestsicherung beziehungsweise eine mögliche Mietbeihilfe über die MA 40 beantragen.
Die Regelung soll sicherstellen, dass Haushalte je nach finanzieller Situation die passende Unterstützung erhalten. So kann Noah doch noch auf Unterstützung hoffen und stattdessen einen Antrag auf Mietbeihilfe stellen. Für den 50-Jährigen ist das sicher eine Erleichterung, zumal er sich überlegt hat, sein Unternehmen aufzugeben und wieder als angestellter Fahrer zu arbeiten.