Angelika F. denkt sich nichts dabei, als sie am 9. Mai in einer beliebten Supermarkt-Filiale in St. Pölten ihren Wocheneinkauf erledigt. Zu Hause verstaut sie ihre Lebensmittel, darunter eine 1-Kilo-Packung Mozzarella, in ihrem Kühlschrank. Erst zwei Tage später fällt ihr auf, was sie da wirklich gekauft hat.
Nach dem Wochenende, am 11. Mai, öffnet die gelernte Kosmetikerin ihren Kühlschrank und nimmt den Käse aus dem Kühlfach. Erst da kommt sie ins Stutzen, wie sie im "Heute"-Gespräch erzählt: "Ich habe die Packung in der Hand gehalten und gesehen, wie der ganze Mozzarella schimmelt! Die Packung war noch geschlossen, aber ich hätte den Käse sonst gegessen, wenn ich den Schimmel nicht bemerkt hätte! Das ist ja gesundheitsgefährlich, so etwas darf nicht verkauft werden!"
Zu dem Zeitpunkt ist das Mindesthaltbarkeitsdatum noch zwei Wochen entfernt, denn der Käse soll laut Etikett zumindest bis zum 25. Mai haltbar sein. Dennoch ist klar, dass dieser Käse längst verdorben und definitiv nicht mehr genießbar ist.
Dass sie knapp neun Euro für das Kilo verschimmelten Mozzarella bezahlt hat, will Angelika F. nicht auf sich sitzen lassen. Also fährt die Niederösterreicherin zu einer anderen Filiale desselben Supermarktes und will die Ekel-Ware umtauschen. Rechnung und "Schimmelkäse" trägt sie bei sich.
Aus dem Umtausch wird aber nichts, denn der Mitarbeiter lehnt den Umtausch ab. Warum – das versteht F. nicht. Schließlich verlässt die Kosmetikerin die Filiale und nimmt den Käse wieder mit.
Zu Angelika Fs. Erlebnis gibt der Supermarkt gegenüber "Heute" bekannt: "Die Qualität unserer Produkte hat für uns oberste Priorität. Grundsätzlich können Kund:innen Lebensmittel, mit denen sie unzufrieden sind, jederzeit in allen unseren Filialen zurückgeben und erhalten selbstverständlich ihr Geld zurück – auch ohne Vorlage des Kassabons."
Man entschuldige sich, dass Angelika F. den Umtausch nicht durchführen konnte. Die Kundin könne sich dafür jederzeit per E-Mail oder telefonisch beim Kundendienst melden.