Am Dienstag hat Österreich erstmals seit vier Jahren wieder eine Person nach Afghanistan abgeschoben. Wie von "Heute" berichtet, handelte es sich beim Betroffenen um einen 1994 geborenen Mann. Der juristisch bereits vorbestrafte Mann saß in Österreich knapp vier Jahre in Haft. Der Afghane wurde wegen eines schweren Sexualdelikts und wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
Am Nachmittag bezog nun auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Stellung zu der Causa. Darin zeichnet die Behörde des Innenministeriums den Werdegang des nun abgeschobenen Mannes in Österreich nach.
Wie das BFA in seiner Mitteilung ausführt, würden mit allen Herkunftsstaaten Gespräche auf technischer Ebene bezüglich ausreiseverpflichteter Personen geführt, "um eine funktionierende Rückkehr-Kooperation auf- bzw. auszubauen und die Ausstellung von Heimreisezertifikaten zu erwirken."
Aus diesem Grund waren im September 2025 Vertreter der afghanischen Verwaltung in Wien. Im Rahmen der technischen Gespräche fand ein Identifizierungstermin statt, bei dem rund 30 ausreisepflichtige und straffällige afghanische Staatsangehörige interviewt wurden. Mittels Feststellung der Nationalität und folglich Ausstellung der erforderlichen Ersatzreisedokumente sollen Rückführungen nach Afghanistan in gewissen Fällen wieder möglich gemacht werden.
N. wurde im Vorfeld des Identifizierungstermines aufgrund eines Festnahmeauftrages des BFA festgenommen und in weiterer Folge den afghanischen Behördenvertretern vorgeführt. Noch im September 2025 wurde er als afghanischer Staatsangehöriger identifiziert und die Zusage zur Ausstellung eines Heimreisezertifikates durch die afghanischen Behörden erteilt.
Im Anschluss an die Festnahme und den Identifizierungstermin wurde über den afghanischen Staatsangehörigen die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung verhängt. N. befand sich seither in Schubhaft.
Eine Beschwerde gegen die Schubhaft wurde vom BVwG Ende September abgewiesen. Am 21. Oktober 2025 wurde N. von besonders geschulten Beamten per Linienflug abgeschoben und an die afghanischen Behörden übergeben.