Per Linienflug abgeschoben

Enthüllt! Das hat Afghane (31) in Österreich verbrochen

Jener 31-Jährige, der am Dienstag außer Landes gebracht wurde, verbüßte in Österreich bereits zwei langjährige Haftstrafen. Er reizte das System aus.
Newsdesk Heute
21.10.2025, 16:41
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Am Dienstag hat Österreich erstmals seit vier Jahren wieder eine Person nach Afghanistan abgeschoben. Wie von "Heute" berichtet, handelte es sich beim Betroffenen um einen 1994 geborenen Mann. Der juristisch bereits vorbestrafte Mann saß in Österreich knapp vier Jahre in Haft. Der Afghane wurde wegen eines schweren Sexualdelikts und wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.

Am Nachmittag bezog nun auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Stellung zu der Causa. Darin zeichnet die Behörde des Innenministeriums den Werdegang des nun abgeschobenen Mannes in Österreich nach.

Die wichtigsten Fakten zum Abgeschobenen

  • Geboren im Jahr 1994
  • 2009 wurde der erste Asylantrag in Österreich gestellt.
  • 2011: Zuerkennung von subsidiären Schutz in Österreich.
  • 2017: Erste Verurteilung zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe wegen einer versuchten Vergewaltigung.
  • Aufgrund dieser Verurteilung wurde ihm 2018 der Status des subsidiär Schutzberechtigten aberkannt.
  • Infolge des Urteils erlies das BFA eine Rückkehrentscheidung verbunden mit einem sechsjährigen Einreiseverbot. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Dezember 2018 abgewiesen.
  • Im September 2019 wurde N. wegen schwerer Körperverletzung erneut zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Ein während der Haft zweiter gestellter Asylantrag wurde zurückgewiesen und entsprechend vom BVwG bestätigt.
  • Im September 2021 – nur wenige Wochen, nachdem die Taliban die Macht in Afghanistan übernommen hatten – stellte N. einen Asylantrag in Deutschland. Allerdings wurde er bereits im Oktober 2021 gemäß der Dublin-III-Verordnung von Deutschland nach Österreich rücküberstellt.
  • Es folgte ein dritter Asylantrag in Österreich. Dieser wurde nach einer Zurückverweisung durch das BVwG schließlich im Oktober 2024 vom BFA abgewiesen und ein Einreiseverbot erlassen. Im Rechtsmittelweg bestätigte das BVwG im Mai 2025 die Entscheidung des BFA.

Wie das BFA in seiner Mitteilung ausführt, würden mit allen Herkunftsstaaten Gespräche auf technischer Ebene bezüglich ausreiseverpflichteter Personen geführt, "um eine funktionierende Rückkehr-Kooperation auf- bzw. auszubauen und die Ausstellung von Heimreisezertifikaten zu erwirken."

Kooperation mit Behörden in Kabul

Aus diesem Grund waren im September 2025 Vertreter der afghanischen Verwaltung in Wien. Im Rahmen der technischen Gespräche fand ein Identifizierungstermin statt, bei dem rund 30 ausreisepflichtige und straffällige afghanische Staatsangehörige interviewt wurden. Mittels Feststellung der Nationalität und folglich Ausstellung der erforderlichen Ersatzreisedokumente sollen Rückführungen nach Afghanistan in gewissen Fällen wieder möglich gemacht werden.

N. wurde im Vorfeld des Identifizierungstermines aufgrund eines Festnahmeauftrages des BFA festgenommen und in weiterer Folge den afghanischen Behördenvertretern vorgeführt. Noch im September 2025 wurde er als afghanischer Staatsangehöriger identifiziert und die Zusage zur Ausstellung eines Heimreisezertifikates durch die afghanischen Behörden erteilt.

Verhängung der Schubhaft und Abschiebung nach Afghanistan

Im Anschluss an die Festnahme und den Identifizierungstermin wurde über den afghanischen Staatsangehörigen die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung verhängt. N. befand sich seither in Schubhaft.

Eine Beschwerde gegen die Schubhaft wurde vom BVwG Ende September abgewiesen. Am 21. Oktober 2025 wurde N. von besonders geschulten Beamten per Linienflug abgeschoben und an die afghanischen Behörden übergeben.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 21.10.2025, 16:47, 21.10.2025, 16:41
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