Gilt auch für Eigentum

Enthüllt! Klimaanlagen-Verbot in Wiener Wohnungen

Nicht nur in Wiener Gemeindebauten sorgt eine Klimaanlagen-Regelung für jede Menge Wirbel. Auch Besitzer von Eigentumswohnungen sind verärgert.
Robert Cajic
10.07.2025, 19:07
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Erst letzte Woche brachte eine Glut-Hitze die Österreicher gehörig ins Schwitzen. Vor allem in Wiener Wohnungen sorgten die Sommertemperaturen für schweißtreibende Tage: Wie "Heute" berichtete, dürfen einige Gemeindebaubewohner keine Klimaanlage haben. Doch auch Besitzer von Eigentumswohnungen kämpfen mit dem Gesetz.

"Heute"-Leserin Brigitte* (Name von der Redaktion geändert) und ihr Mann können von dem Klima-Problem ein Lied singen. Gemeinsam ist das Paar im Besitz zweier Wohnungen in der Hauptstadt – doch eine Klimaanlage gibt es bislang nicht.

Jetzt Leserreporter werden.

Für jedes Foto in "Heute" oder jedes Video auf "Heute.at" gibt es 50 Euro.So geht's

Ein Veto – dann haben Eigentums-Besitzer keine Chance

Als großen Hemmschuh sieht Brigitte das Wohnungseigentumsgesetz. "Wenn nicht alle Eigentümer aktiv zustimmen, darf nicht gebaut werden." Während in einer Behausung aufgrund der geringen Anzahl an Parteien noch eine berechtigte Hoffnung besteht, eine Klimaanlage einbauen zu können, gibt es bei der anderen Wohnung quasi keine Chance.

Das Problem: Rund 500 Eigentümer müssten dem Vorhaben zustimmen. "Bei wenigen Eigentümern genügt schon ein Querulant, bei 500 Eigentümern ist die Sache ohnehin nicht umzusetzen. Der Weg zur Schlichtungsstelle ist mühsam und zeitraubend. Die Gerichte sind ohnehin schon überlastet. Es ist dringend an der Zeit, dass die Politik endlich tätig wird und das Gesetz in eine zeitgemäße und praktikable Form bringt", so Brigitte gegenüber "Heute".

Gemeindebau-Klimaanlage nur für Pflegefälle

Auch Volksanwältin Gaby Schwarz forderte im "Heute"-Interview Abkühlung – im Fokus lagen ihr vor allem Gemeindebau-Mieter. Die heißen Sommer werden nämlich für immer mehr Menschen zu einer körperlichen Belastung. Dennoch genehmigt Wiener Wohnen keine Klimaanlagen.

Der Grund: Eine Klimaanlage ist gemäß Mietrechtsgesetz bewilligungspflichtig und wird nur bei Pflegestufe 6 genehmigt. Für Volksanwältin Gaby Schwarz ist diese Position nicht nachvollziehbar, sie fordert "Einzelfall statt Einheitsregel".

Studiointerview mit Volksanwältin Gaby Schwarz mit Claus Kramsl.
Helmut Graf

Die Volksanwältin wies im "Heute"-Talk darauf hin, dass Verbesserungen nach dem Mietrechtsgesetz zulässig sind. "Und eine Klimaanlage trägt eindeutig zur Verbesserung der Lebensqualität bei, wenn Menschen bei über 30 Grad in der Nacht nicht schlafen können."

{title && {title} } rca, {title && {title} } 10.07.2025, 19:07
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen