Volksanwältin erklärt

Darum dürfen Gemeindebau-Mieter keine Klimaanlage haben

"Schwitzen erlaubt, kühlen verboten", meint Volksanwältin Gaby Schwarz. Denn in Wiener Gemeindebauten sind Klimaanlagen nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Claus Kramsl
07.07.2025, 05:30
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Volksanwältin Gaby Schwarz fordert im "Heute"-Interview Abkühlung für Gemeindebau-Mieter. Bei Temperaturen von über 35 Grad werden Wohnräume zur Sauna – Schwarz ortet im Interview mit "Heute" Verbesserungspotential bei Wiener Wohnen. Gerade gibt es einen aktuellen Fall.

"Ein Ehepaar, das sicheine Klimaanlage einbauen hat lassen, ist jetzt draufgekommen, das darf nicht sein, weil Wiener Wohnen sagt, man muss in der Pflegeschufe 6 sein, sonst geht das nicht", so Schwarz.

Schwitzen erlaubt, kühlen verboten

Die heißen Sommer werden für immer mehr Menschen zu einer körperlichen Belastung. Dennoch genehmigt Wiener Wohnen keine Klimaanlagen. Grund: Eine Klimaanlage ist gemäß Mietrechtsgesetz bewilligungspflichtig und wird nur bei Pflegestufe 6 genehmigt. Für Volksanwältin Gaby Schwarz ist diese Position nicht nachvollziehbar, sie fordert "Einzelfall statt Einheitsregel".

"Gemeindewohnungen werden derzeit zur Hitzefalle. Doch Klimaanlagen werden generell nicht genehmigt. Schwitzen erlaubt, kühlen verboten lautet offenbar das Motto von Wiener Wohnen", kritisiert die Volksanwältin.

Menschen leiden unter Hitze

"Viele Menschen leiden unter hohen Temperaturen im Sommer. Nicht nur bettlägrige Personen der Pflegestufe 6, sondern auch Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen, Senioren, Kinder und viele andere. Klimaanlagen nur für diese kleine Gruppe zu genehmigen, ist definitiv zu wenig. Ich appelliere an Wiener Wohnen, diese Richtlinien zu überarbeiten und Einzelfallprüfungen durchzuführen."

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Lebensqualität wird verbessert

Die Volksanwältin weist darauf hin, dass Verbesserungen nach dem Mietrechtsgesetz zulässig sind. "Und eine Klimaanlage trägt eindeutig zur Verbesserung der Lebensqualität bei, wenn Menschen bei über 30 Grad in der Nacht nicht schlafen können."

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