Harter Asyl-Kurs

EU-Minister beschließen strengere Abschieberegeln

Die EU-Innenminister haben sich auf strengere Regeln in der Asylpolitik verständigt und setzen damit neue Akzente in der Migrationsdebatte.
Newsdesk Heute
08.12.2025, 13:32
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Die Innenminister der EU haben sich am Donnerstag in Luxemburg auf strengere Regeln in der Asylpolitik geeinigt. Ziel ist es, die Zahl der Menschen, die in die EU kommen, besser zu kontrollieren. Künftig sollen zum Beispiel Asylverfahren an den Außengrenzen schneller abgewickelt werden. Wer keine Aussicht auf Asyl hat, soll rascher abgeschoben werden.

Die Einigung war nicht einfach. Besonders Italien und Griechenland hatten Bedenken, weil sie als Staaten an der Außengrenze besonders betroffen sind. Am Ende gab es aber eine Mehrheit für die Verschärfung.

"Wir müssen dafür sorgen, dass unser Asylsystem funktioniert und wir die Menschen unterstützen können, die wirklich Schutz brauchen", sagte eine Ministerin nach dem Treffen.

Dänemarks Migrationsminister Rasmus Stoklund hielt dazu fest: "Zum ersten Mal werden illegal aufhältige Drittstaatsangehörige Verpflichtungen haben. Und die Mitgliedstaaten werden über ein viel besseres Instrumentarium verfügen – so wird es beispielsweise möglich sein, Personen für einen längeren Zeitraum in Gewahrsam zu nehmen, und Einreiseverbote werden länger gelten."

Innenminister Gerhard Karner in Brüssel
zVg

Österreichs Innenminister Gerhard Karner (VP) hielt fest: "Neben der Umsetzung des beschlossenen Asylpakts, arbeiten wir intensiv daran die europäischen Regelungen weiter zu verschärfen um ein hartes und damit gerechtes Asylsystem auf europäischer Ebene zu schaffen. Dazu ist es notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen für Rückkehrzentren und Asylverfahren außerhalb Europas gemeinsam zu erarbeiten. Durch die Umsetzung des Asylpakts leiten wir die Migrationswende auch auf europäische Ebene ein."

Was kommen soll

Es wird auch Konsequenzen geben, wenn Personen, denen die Rückkehr angeordnet wurde, nicht kooperieren. Die Mitgliedstaaten können beschließen, bestimmte Leistungen und Beihilfen zu verweigern oder zu kürzen, Arbeitsgenehmigungen zu verweigern oder zu entziehen oder strafrechtliche Sanktionen zu verhängen, zu denen nach dem Standpunkt des Rates auch Freiheitsstrafen gehören sollten.

Rückführungszentren ermöglichen

Die Verordnung stellt klar, dass das "Rückführungsland" auch ein Land sein kann, mit dem ein entsprechendes Aufnahmeabkommen geschlossen wurde. Solche Rückführungszentren können sowohl als Zentren für die Weiterrückführung in das endgültige Rückkehrland als auch als endgültiger Bestimmungsort dienen.

Rückführung von Gefährdern

Die Verordnung sieht besondere Maßnahmen für Personen vor, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. So kann ihnen beispielsweise ein Einreiseverbot auferlegt werden, das über die übliche Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht, oder sogar ein unbefristetes Einreiseverbot. Die Mitgliedstaaten können auch eine Inhaftierung verhängen. Diese Haftdauer kann ebenfalls länger sein als normalerweise vorgesehen.

Die neuen Regeln sehen auch vor, dass sich alle EU-Länder an der Aufnahme von Asylwerbern beteiligen oder im Gegenzug Geld zahlen. Damit soll die Belastung gerechter verteilt werden.

Die Reform muss noch vom EU-Parlament bestätigt werden. Bis sie endgültig in Kraft tritt, kann es also noch einige Zeit dauern.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 08.12.2025, 14:29, 08.12.2025, 13:32
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