Mitten in der Urlaubssaison

EU-Verbot für Ketchup-Sackerl – das kommt nun wirklich

Ab 12. August gelten neue EU-Regeln gegen Verpackungsmüll. Doch was bedeutet das für Hotels, Restaurants und Urlauber?
Nick Wolfinger
02.06.2026, 12:27
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Wer im Urlaub zum Ketchup-Sackerl greift, am Frühstücksbuffet eine Marmeladen-Portion öffnet oder im Hotel die Mini-Shampoo-Flasche verwendet, wird künftig umdenken müssen. Denn die EU hat längst das Verbot von derartigen Einwegverpackungen beschlossen. Als Stichtag wird dabei oft der 12. August 2026 genannt.

Das stimmt allerdings nicht ganz. An diesem Tag tritt zwar die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Die meisten Verbote, über die derzeit diskutiert wird, gelten aber erst mehrere Jahre später.

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Was am 12. August wirklich passiert

Mit 12. August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren und mehr Recycling zu ermöglichen.

Für die meisten Konsumenten bleibt vorerst fast alles beim Alten. Hinter den Kulissen beginnt für Hersteller allerdings ein großer Umbau.

Diese müssen künftig strengere Vorgaben bei Verpackungen erfüllen. Außerdem gelten neue Grenzwerte für bestimmte Chemikalien in Lebensmittelverpackungen. Unternehmen müssen ihre Produkte und Verpackungen schrittweise an die neuen EU-Anforderungen anpassen.

Zurück zu Flaschen und Schüsseln

Wer jetzt um sein Ketchup-Sackerl oder die Marmelade am Frühstücksbuffet fürchtet, kann beruhigt sein. Spürbar wird die neue Verordnung für Konsumenten erst mit 1. Jänner 2030.

Erst ab diesem Zeitpunkt werden derartige Einwegverpackungen im Gastronomie- und Hotelbereich verboten. Stattdessen sollen wiederbefüllbare Flaschen und Spender oder andere wiederverwendbare Lösungen zum Einsatz kommen. Also Ketchup- und Mayo-Schüsserl zum Essen statt Wegwerf-Sackerl. Für die Gastro ist das freilich mit Mehraufwand beim Abwaschen verbunden. Im Gegenzug soll das Müllaufkommen spürbar sinken.

Es wird Ausnahmen geben

Ganz verschwinden werden die kleinen Verpackungen aber nicht. Für Speisen zum Mitnehmen und Lieferdienste sind Ausnahmen vorgesehen. Auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Bereichen mit besonderen Hygieneanforderungen können Portionspackungen weiterhin zulässig sein.

Ebenso nicht betroffen ist der Verkauf im Supermarkt. Wer Ketchup-Portionspackungen oder Reisegrößen von Kosmetikprodukten kaufen möchte, soll dies auch künftig tun können.

Viele Berichte sorgen für Verwirrung

Genau hier liegt derzeit die größte Verwechslung. Zahlreiche Berichte stellen den 12. August 2026 als Datum für die Verpackungsverbote dar.

Tatsächlich markiert dieser Tag aber vor allem den Start der neuen EU-Regeln für Hersteller und Unternehmen. Die Änderungen, die Gäste im Restaurant oder Hotel tatsächlich bemerken werden, sind erst ab 2030 vorgesehen.

Das Ketchup-Sackerl hat also noch eine Gnadenfrist. Wer heuer oder in den nächsten Jahren im Urlaub zur Portionspackung greift, muss sich noch nicht umgewöhnen. Die großen Veränderungen kommen erst in vier Jahren.

{title && {title} } NW, {title && {title} } 02.06.2026, 12:27
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