Ab 14. Juni

Na endlich! Marmelade darf wieder Marmelade heißen

Geht ja! Ab 14. Juni 2026 dürfen auch Erdbeer-, Marillen- oder Himbeer-Aufstriche offiziell wieder als Marmelade verkauft werden.
Team Wirtschaft
02.04.2026, 07:41
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Was viele schon lange so sagen, wird jetzt auch rechtlich (wieder) erlaubt: Ab Sommer 2026, konkret ab 14. Juni, darf der Begriff "Marmelade" nicht mehr nur für Zubereitungen aus Zitrusfrüchten verwendet werden. Künftig dürfen auch süße Aufstriche aus Erdbeeren, Himbeeren oder Marillen so heißen.

Möglich wird das durch eine Änderung der EU-"Frühstücksrichtlinie", die bereits 2024 beschlossen wurde. Mit der Umsetzung in nationales Recht verschwindet damit ein Sprach-Wirrwarr, das am Frühstückstisch ohnehin kaum jemand ernst genommen hat. Denn Hand aufs Herz: Wer, bitte, sagt schon "Konfitürenbrot"?

Nur Zitrus-Aufstriche durften bisher Marmelade heißen

Bisher galt im Handel eine strenge Regel: Nur Produkte aus Zitrusfrüchten durften als "Marmelade" verkauft werden. Alle anderen mussten als "Konfitüre" oder "Fruchtaufstrich" im Regal stehen. Nur bei der Direktvermarktung gab es Ausnahmen.

Konfitürenverordnung gibt grünes Licht für Marmelade

Mit der neuen Fassung der Konfitürenverordnung (heißt wirklich so!) wird das einfacher. Alle fruchtigen Aufstriche, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, dürfen künftig als "Marmelade" bezeichnet werden. Für Produkte aus Zitrusfrüchten kommt dafür die neue Bezeichnung "Zitrusmarmelade" zum Einsatz – wobei "Zitrus" auch "durch die Bezeichnung der verwendeten Zitrusfrüchte ersetzt werden kann".

Verbot geht auf die Briten zurück

Das Marmeladen-Verbot stammt aus der Zeit, als die Briten EU-Mitglied waren. Die beharrten darauf, dass "Marmelade" nur aus Zitrusfrüchten bestehen dürfe – und setzten sich damit durch. Selbst schafften die Briten 2021, ein Jahr nach dem Brexit, die Marmeladen-Beschränkung ab, während sich die EU damit noch Jahre länger Zeit ließ.

Bereits produzierte Konfitüren dürfen Konfitüren bleiben

Spätestens ab 14. Juni 2026 müssen jedenfalls neu produzierte Aufstriche nach den neuen Regeln gekennzeichnet werden. Bereits hergestellte Ware darf abverkauft werden. Dadurch könnten etwa Erdbeer-Konfitüre und Erdbeer-Marmelade nebeneinander im Regal stehen.

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