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Ex-Partner fordert 36,5 Millionen Euro von Becker!

Heute Redaktion
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Boris Becker ist laut einem englischen Gericht pleite. Jetzt fordert ein Schweizer Unternehmer die unglaubliche Summe von 36,5 Millionen Euro von ihm zurück.

Deutschlands Tennis-Idol Boris Becker kommt nicht aus den Schlagzeilen. Auch wenn er zuletzt im Interview mit der Süddeutschen Zeitung beteuerte, dass er weder zahlungsunfähig noch pleite ist. "Ich komme allen meinen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und sonstigen monatlichen Ausgaben nach", erklärte der 49-Jährige.

Doch damit könnte es jetzt vorbei sein. Der Schweizer Dr. Hans-Dieter Cleven, ein ehemaliger Geschäftspartner Beckers, fordert nun nicht weniger als 36,5 Millionen Euro von ihm ein. "Nachdem kürzlich das Urteil eines Londoner Insolvenzgerichtes öffentlich bekannt geworden ist, wonach dieses Boris Becker als insolvent erklärt hat, sieht sich der Unternehmer und frühere Geschäftspartner von Boris Becker, Dr. Hans-Dieter Cleven (Zug), gezwungen, seine Forderungen gegenüber Boris Becker auch in diesem Insolvenzverfahren geltend zu machen," heißt es wörtlich in einer Presse-Mitteilung.

"Becker hat vereinbarte Fristen nicht eingehalten"

Cleven, der Becker als Zugpferd für seine Marke "Völkl" engagieren wollte, erhebt weitere schwere Vorwürfe. "Zahlreiche Einigungsversuche wurden von Boris Becker nicht wahrgenommen. Und Rückzahlungsversprechen, die von Boris Becker schriftlich anerkannte Forderung von über 40 Millionen Schweizer Franken innerhalb vereinbarter Fristen zu zahlen, wurden von Boris Becker wiederholt nicht eingehalten", steht in der Mitteilung weiters festgeschrieben. "Auch die von Boris Becker in Darlehensverträgen vereinbarten Sicherheiten hat Boris Becker vertragswidrig anderweitig verwertet. Zuletzt geschehen mit seinen Autohäusern in Deutschland."

Becker könnte dabei jetzt die Erklärung seiner Anwälte zum (finanziellen) Verhängnis werden. Sie haben verlautbart, dass ihr Schützling all seinen Forderungen nachkommen kann - und genau das fordert Cleven jetzt ein.

(AK)