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Ex-Springer Müller gewinnt Prozess gegen den ÖSV

Der querschnittsgelähmte Skispringer Lukas Müller hat vom Verwaltungsgerichtshof recht bekommen. Sein Sturz war ein Arbeitsunfall.

Heute Redaktion
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Am 13. Jänner 2016 veränderte sich das Leben des Skispringers Lukas Müller drastisch. Beim Einfliegen der Schanze am Kulm vor der Skiflug-WM kam der Kärntner zu Sturz, erlitt dabei eine inkomplette Querschnittslähmung.

Das Gericht entschied nun zugunsten des mittlerweile 27-Jährigen. Der Sturz war ein Arbeitsunfall. Und nicht ein Freizeitunfall, wie der ÖSV und die Austria Ski WM und GroßveranstaltungsgesmbH erklärt hatte. Müller war durch den Skiverband als Vorspringer nicht pflichtversichert.

Es geht um rechtliche Sicherheit. Nur eine Anerkennung als Arbeitsunfall deckt Müllers lebenslange Kosten ab. Bisher erhielt er 480.000 Euro aus einer ÖSV-Versicherung sowie gut 300.000 Euro aus einer Versicherung der FIS.

Der ÖSV möchte nun die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des Erkentnisses prüfen. Die Entscheidung wird Auswirkungen auf alle Sportarten haben. "Die Frage ist, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben Personen und Freiwillige, die – außerhalb des Kaders – an Sportveranstaltungen teilnehmen, und wie müssen sie arbeitsrechtlich abgesichert werden?", sieht der ÖSV-Boss Peter Schröcksnadel noch offene Fragen.

(Heute Sport)