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Ex-Tennis-Profi: Austro-Trainerin vergewaltigt?

Heute Redaktion
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Der Schweizer Ex-Tennis-Profi Yves Allegro muss sich vor Gericht wegen Vergewaltigung und/oder sexueller Nötigung einer Österreicherin verantworten.
Der Schweizer Ex-Tennis-Profi Yves Allegro muss sich vor Gericht wegen Vergewaltigung und/oder sexueller Nötigung einer Österreicherin verantworten.
Bild: picturedesk.com

Der ehemalige Tennis-Profi Yves Allegro ist wegen Vergewaltigung und/oder sexueller Nötigung einer österreichischen Trainerin angeklagt. Der Anwalt des Tennis-Trainers plädiert auf Freispruch.

Vor dem Strafgericht im schweizerischen Siders hat am Montag der Prozess gegen den ehemaligen Tennisprofi Yves Allegro wegen Vergewaltigung und/oder sexueller Nötigung begonnen. Die Staatsanwältin forderte vier Jahre Gefängnis, Allegro beteuerte seine Unschuld.

Der 41-jährige Walliser, der heute als Trainer beim Tennisverband Swiss Tennis tätig ist, muss sich für Geschehnisse vor Gericht verantworten, die sich im Oktober 2014 in Tallinn in Estland zugetragen haben sollen.

Allegro nahm dort an einem Treffen von europäischen Tennistrainern statt. Laut der Anklageschrift soll er sich dabei gegenüber einer Trainerin der österreichischen Delegation nach einem Abend mit reichlich Alkoholkonsum unsittlich benommen haben.

Die beiden Trainer-Delegationen aus Österreich und der Schweiz haben laut der Anklageschrift gemeinsam eine ausgiebige "Sauftour" unternommen. Allegro landete schließlich zusammen mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer. Dort soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.

Entschuldigung per SMS

Am darauf folgenden Tag sollen sich weder Allegro noch die Österreicherin daran erinnert haben, was sich in jener Nacht zugetragen hat. Der Walliser schrieb der Frau eine SMS, in der er sich für ein Verhalten, "das nichts mit jenem eines Gentlemans" zu tun habe, entschuldigte.

Die Österreicherin gab 48 Stunden später an, dass sie sich Stück um Stück wieder an die Geschehnisse der Nacht erinnert habe. So äußerste sie Zweifel gegenüber den Kolleginnen und Kollegen ihrer Delegation und gab an, möglicherweise Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden zu sein. So habe sie starke Schmerzen verspürt und auf ihrem Körper blaue Flecken entdeckt.

Allegro sagte am Montag bei der Gerichtsverhandlung, er habe an dem besagten Abend das Zeitgefühl verloren. "Meine letzte Erinnerung ist, dass ich einen Shot getrunken und mich dann auf die Tanzfläche gestürzt habe", erzählte Allegro.

Danach erinnere er sich, dass er am nächsten Morgen kurz vor acht Uhr etwas verwirrt aufgewacht sei. Da habe er realisiert, dass das zweite Bett durcheinander gewühlt sei. Und er habe einen Socken und ein T-Shirt gefunden.

Nie gewalttätig

Der prominente Angeklagte bezeichnete die Situation als "unbegreiflich" und versicherte, dass er unschuldig sei. "Ich war nie gewalttätig zu jemandem," betonte Allegro.

Pierre-Damien Eggly, einer der Anwälte des Angeklagten, plädierte daher auf Freispruch. "Dieses Dossier hätte eingestellt werden müssen", sagte er. Der Genfer Anwalt erinnerte daran, dass der Angeklagte und die Klägerin nicht die einzigen gewesen seien, die wegen der reichlichen Alkoholaufnahme ein Black-out gehabt hätten.

"Yves Allegro erinnert sich an nichts. Sein Opfer dagegen erinnert sich nur allzu gut an die Situation, vor allem was die Brutalität betrifft. Sie wird wahrscheinlich nichts vergessen", sagte Staatsanwältin Corinne Caldelari zum Schluss ihres Plädoyers. Sie verlangte vier Jahre Gefängnis ohne Bewährung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung.

Keine Halluzination

"Nein, Yves Allegro ist nicht das Opfer in dieser Affäre", sagte die Staatsanwältin. Die verschiedenen medizinischen Berichte würden bestätigen, dass es sich bei den Äußerungen der Klägerin "weder um eine Halluzination noch um eine Erfindung" handle. Für den Angeklagten spreche einzig, dass er keine Vorstrafen habe.

Die Gerichtsverhandlung fand unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So durften keine Zuschauerinnen und Zuschauer dem Prozess beiwohnen. Lediglich die Pressevertreter waren zugelassen. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

(sda)

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