Badespaß mit Risiko

Expertin alarmiert: "9.000 Kids können nicht schwimmen"

Heiße Tage, kühles Wasser – doch der Badespaß kann schnell lebensgefährlich werden. Wie handelt man richtig im Notfall?
Hannah  Maier
04.07.2025, 14:36
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Sommerferien und es ist heiß. Viele Wienerinnen und Wiener, die nicht auf Urlaub im Ausland sind, zieht es bei den hohen Temperaturen in die Freibäder und zur Donau. Doch der Badespaß birgt auch Gefahren. Berichte über Badeunfälle häufen sich. Bisher gab es mindestens 14 Ertrunkene in Österreich (Stand 02.07.2025), informiert das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Ein 8-jähriges Mädchen ist erst kürzlich an den Folgen des Unfalls in Hirschstetten verstorben.

Mindestens zwölf Unfälle ereigneten sich heuer an Badeplätzen und Gewässern. Sechs davon betrafen Kinder von 2 bis 14 Jahren. Vier Buben und zwei Mädchen mussten reanimiert werden. Fünf der Unfälle passierten in Wien, darunter unter anderem ein 2-jähriger Bub, der in die Neue Donau gefallen war, ein 4-Jähriger, der in den Donaukanal gefallen ist und ein 27-jähriger Mann, der in die Donau gefallen und nicht aus eigener Kraft gegen den Strom anschwimmen konnte.

Jeder zweite 8-Jährige kann nicht schwimmen

In Österreich ist Schwimmunterricht ab der 3. Schulstufe verpflichtend. Und trotzdem: Über die Hälfte der 8-Jährigen kann nicht schwimmen. In Wien sind das 9.000 Kinder. "Das darf nicht sein", sagt Elisabeth Kellner, Bundesreferentin für Schwimmen und Rettungsschwimmen beim Wiener Jugendrotkreuz. Insgesamt gibt es in Österreich rund 630.000 Menschen ohne Schwimmkenntnisse (ab 5 Jahren).

Kinder können nicht früh genug schwimmen lernen. "Ab fünf Jahren muss man das können. Es ist die Pflicht der Eltern, deren Überleben zu sichern. Und da gehört dazu, dass man nicht bei Rot über die Ampel geht und, dass man sich über Wasser halten kann. Das klingt im ersten Moment vielleicht überspitzt, ist aber ernst", sagt Kellner.

Selbstüberschätzung und Übermut

Es gibt viele Ursachen für Badeunfälle, meistens sind es aber Selbstüberschätzung, Unmut oder eine Verletzung der Aufsichtspflicht. "Nur wenn man ein paar Meter im Hallenbad schwimmen kann, heißt das nicht, dass man das auch in wilden Gewässern schafft. Auch gibt es immer wieder Jugendliche, die sich selbst überschätzen und von Brücken herunterspringen. Das kann lebensgefährlich sein", so Kellner.

Die Rettungsschwimmerin sieht auch Eltern in der Pflicht. Schwimmflügel anlegen und dann am Handy beschäftigt sein oder Zeitung zu lesen dürfe nicht vorkommen. Denn: "Kinder gehen immer lautlos unter. Sie schreien und strampeln nicht. Deswegen: Nie weggehen!", appelliert Kellner an alle Eltern und Aufsichtspersonen.

So handelt man im Notfall

Doch wie handelt man im Notfall richtig? Die Expertin erklärt: "Zuerst immer den Notruf wählen. Dann helfen – aber nur, wenn ich sicher bin, dass ich die Situation beherrsche." Idealerweise hat man Hilfsmittel wie eine Schwimmnudel, einen Rettungsring oder eine Luftmatratze griffbereit, an denen sich die verunglückte Person festhalten kann.

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Bei der Ersten Hilfe gilt: Zunächst prüfen, ob das Kind atmet. Atmet es, bringt man es in die stabile Seitenlage und deckt es zu. Falls keine Atmung feststellbar ist, muss sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden.

{title && {title} } HTM, {title && {title} } Akt. 04.07.2025, 14:39, 04.07.2025, 14:36
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