Vor kurzem entschied der Verfassungsgerichtshof, dass der ORF-Beitrag verfassungskonform ist. Auch jene Haushalte, die den ORF nicht nützen, müssen zahlen. Viele Österreicher empfinden dies als unfair: Warum soll jemand Gebühr für etwas bezahlen, was nicht genutzt wird?
Doch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist klar: Der Gleichheitsgrundsatz werde nicht verletzt, eine dementsprechende Beschwerde wurde daher abgewiesen – "Heute" berichtete. Nach dem Hammer-Urteil folgt nun die nächste Hiobs-Botschaft für alle Beitragspflichtigen – die Zahlungsmodalitäten werden geändert.
Ab 1. Jänner 2026 können alte Bestandskunden (bei Neukunden ab 2024 ist dies bereits der Fall, Anm.) Zahlungen per Erlagschein nur mehr einmal jährlich gemacht – sprich: Zu Jahresbeginn ist der gesamte ORF-Beitrag in der Höhe von 183,60 Euro fällig. Wer hingegen dem OBS (ORF-Beitrags Service) ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt, darf in Teilbeträgen sechsmal oder zweimal im Jahr zahlen.
Auf der OBS-Homepage werden zudem die Vorzüge eines SEPA-Lastschriftmandats hervorgehoben. Es sei eine sichere und bequeme Zahlungsmethode, die Zeit und Aufwand spare: "Mit der SEPA-Lastschrift entfällt die manuelle Überweisung. Der ORF-Beitrag wird automatisch vom Konto abgebucht – Sie müssen sich um nichts kümmern", heißt es.
Die Zahlungsmodalitäten für den ORF-Beitrag sorgen immer wieder für Diskussionen und Ärger – etwa bei der Wienerin Gina L., die die Beiträge für die Wohnung ihres Mannes per Erlagschein zahlte und dann online ein Zahlungs-Update durchführen sollte: "Ich musste online ein Bankkonto angeben, aber ich habe niemals die Zustimmung zu einem Sepa-Lastschriftmandat gegeben. Und nur, weil ich ein Bankkonto angebe, heißt das nicht automatisch, dass man einfach Geld von meinem Konto abbuchen kann", ärgerte sich Gina L., der 90 Euro abgezogen wurden.
"Heute" fragte beim OBS nach, warum es zu den Änderungen der Zahlungsmodalitäten kommt: "Bisher war es schon so, dass alle neuen Beitragspflichtigen den ORF-Beitrag in Teilbeträgen sechsmal, zweimal und einmal jährlich per Einziehungsauftrag (SEPA-Lastschrift Mandat) bezahlen können. Per Zahlschein kann der gesamte Jahresbeitrag einmal jährlich entrichtet werden. Das ist im ORF-Beitrags Gesetz so vorgesehen", erklärt eine Sprecherin.
Und weiter: "Aufgrund der Übergangsbestimmungen im ORF-Beitrags Gesetz können die bisherigen Bestandskundinnen und Kunden (ehemalige GIS) den ORF-Beitrag nach den Übergangsbestimmungen des ORF-Beitrages in Teilbeträgen noch per Zahlschein zahlen. Per 01.01.2026 gilt dann hier auch: nur per Einzieher ist der ORF-Beitrag in Teilbeträgen zu bezahlen."