Laut Verfassungsgerichtshof

Hammer-Urteil – Jeder Haushalt muss ORF-Gebühr zahlen

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der ORF-Beitrag verfassungskonform ist. Auch jene Haushalte, die den ORF nicht nützen, müssen zahlen.
Österreich Heute
01.07.2025, 13:22
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Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und damit der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Form (15,30 Euro pro Monat und Haushalt) sind verfassungskonform. Dies gab der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer Aussendung bekannt.

In der Beschwerde wurde angeführt, dass es gleichheitswidrig sei, dass Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, durch den ORF-Beitrag finanziell genauso belastet werden wie jene, die das Angebot des ORF sehr wohl nutzen. Der Gleichheitsgrundsatz werde nicht verletzt, eine dementsprechende Beschwerde wurde daher abgewiesen.

ORF verletzt Gleichheitsgrundsatz nicht

"Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ermöglicht es potenziellen Nutzerinnen und Nutzern, jederzeit und ortsunabhängig – typischerweise am eigenen Wohnsitz – auf das öffentlich zugängliche Angebot des ORF zuzugreifen", heißt es in der Aussendung.

Der Gesetzgeber verletze daher den Gleichheitsgrundsatz nicht, wenn er die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, mit einem Beitrag verbindet, der für Haushalte an einen Hauptwohnsitz in Österreich anknüpft und auch den betrieblichen Bereich erfasst. Zudem verlange Gleichheitsgrundsatz nicht, dass der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des Angebots geknüpft ist, stellte der VfGH klar.

OBS darf ORF-Beiträge einheben

"Im Rahmen einer teilhabeorientierten gleichmäßigen Lastenverteilung kommt es nur darauf an, dass die Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung (des ORF) zu nutzen", meint der VfGH. Diese Möglichkeit habe auch, wer kein Fernseh- und Radiogerät besitzt.

Denn das Angebot des ORF werde im gesamten Bundesgebiet verbreitet und die Kommunikationstechnologie sei so weit entwickelt, dass Beitragspflichtige mit wenig Aufwand auf das Angebot zugreifen können.

Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) sei daher berechtigt, Bescheide zur Festsetzung des Beitrags zu erlassen. Die Ausgliederung hoheitlicher Aufgaben auf die OBS (früher GIS) sei sachlich und effizient.

Verfahren beim BVwG

Da eine große Zahl von Beschwerden gegen den ORF-Beitrag zu erwarten war, löste der VfGH in diesem Verfahren ein sogenanntes "Massenverfahren" aus. Damit waren alle Verfahren unterbrochen, die bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig waren.

Mit der Kundmachung dieser Entscheidung endet die Unterbrechung nun, und die beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren können fortgesetzt werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 01.07.2025, 14:06, 01.07.2025, 13:22
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