Griller aufstellen, Kohle anzünden, Fleisch auf den Rost legen – das ist auf zwei beliebten Linzer Plätzen ab Montag tabu. Die Stadt verhängt am Pichlinger See und am Jaukerbach ein vorübergehendes Grillverbot.
"Die anhaltende Hitze und Trockenheit erhöhen die Brandgefahr deutlich", erklärt Liegenschaftsreferentin Vizebürgermeisterin Merima Zukan (SPÖ). "Deshalb setzen wir diese vorübergehende Maßnahme und appellieren an die Bevölkerung, verantwortungsvoll zu handeln und das Grillverbot zu beachten."
Das Verbot gilt vorerst 14 Tage. An beiden Standorten wurden bereits Hinweisschilder aufgestellt. Zusätzlich soll der Linzer Ordnungsdienst dort verstärkt kontrollieren.
Wer die Maßnahme ignoriert und trotzdem grillt, riskiert eine Besitzstörungsklage. Das bestätigte der Magistrat auf "Heute"-Anfrage. Der Grund: Die Stadt hat die Plätze gemietet. Setzt sich jemand über das Verbot hinweg, kann sie deshalb rechtlich gegen den Grill-Sünder vorgehen.
Unabhängig vom aktuellen Verbot kann unerlaubtes Feuer bei Waldbrandgefahr übrigens noch drastischere Folgen haben: Wer gegen eine gültige Waldbrandschutzverordnung verstößt und im Wald oder in dessen Gefährdungsbereich Feuer entzündet, riskiert nach dem Forstgesetz bis zu 7.270 Euro Geldstrafe oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe.