Urteil gekippt

Fahrgast zeigt Busfahrer wegen Rotverstoß an

Ein Fahrgast wollte seinen Busfahrer wegen eines Rotlichtverstoßes dran kriegen und rechnete die Zeit selbst aus. Vor Gericht scheiterte er.
Technik Heute
13.07.2026, 12:07
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Ein Busfahrer in Bayern stand vor Gericht, weil ein Fahrgast ihn wegen eines angeblichen qualifizierten Rotlichtverstoßes angezeigt hatte. Der Zeuge behauptete, die Ampel habe bereits mehr als eine Sekunde Rot gezeigt, als der Bus die Haltelinie überfuhr.

Der Fahrgast hatte versucht, die Rotphase selbst zu berechnen. Er zählte innerlich mit, schätzte den Abstand zur Haltelinie und nahm eine bestimmte Beschleunigung des Busses an. Das Amtsgericht verurteilte den Fahrer zunächst zu 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot.

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Diese Rechnung ließ das Bayerische Oberste Landesgericht allerdings nicht gelten, schreibt chip.de. Die Richter hielten die Schätzung nicht für belastbar genug. Reines Mitzählen, geschätzte Entfernungen und angenommene Beschleunigungswerte reichen für einen sicheren Nachweis nicht aus.

Fahrverbot fiel weg

Entscheidend für die Rotlichtdauer ist laut Gericht das Überfahren der Haltelinie - nicht erst das Einfahren in den Kreuzungsbereich. Eine zuverlässige Tatsachengrundlage konnte der Fahrgast mit seiner Methode nicht liefern.

Ganz ohne Strafe kam der Busfahrer aber nicht davon. Statt 200 Euro und Fahrverbot bekam er am Ende eine Geldbuße von 135 Euro - mehr als die üblichen 90 Euro, weil er bereits einige Monate zuvor wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen war.

Das sagt der Bußgeldkatalog

Wer eine Ampel überfährt, die weniger als eine Sekunde Rot war, begeht einen einfachen Rotlichtverstoß. Das kostet 90 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Bei mehr als einer Sekunde Rot drohen dagegen 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

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